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ART. Nr. 1 - Einige Attraktionen unterliegen einer Regelung, die den Zugang je nach Körpergröße, Alter, körperlicher Verfassung und Gesundheitszustand einschränken kann. Die Gäste müssen immer die Vorschriften einsehen, die zum Zugang zur jeweiligen Attraktion einzuhalten sind, und den Anweisungen des Personals Folge leisten. Überprüfe hier die Warnhinweise und Einschränkungen jeder Attraktion.

ART. Nr. 2 - Gäste mit Behinderungen müssen sich vor dem Betreten des Parks beim Welcome Desk melden, um Informationen zur Barrierefreiheit zu erhalten und den dafür vorgesehenen Guide abzuholen. Außerdem wird darum gebeten, sich im Vorfeld über die Zugänglichkeitsbedingungen der Attraktionen und Services auf der offiziellen Website von Gardaland zu informieren. Überprüfe hier die detaillierten Informationen zur Barrierefreiheit.

ART. Nr. 3 - In einigen Bereichen des Parks kann es zu einer späteren Öffnung kommen. Der Zugang zu den Attraktionen kann vor der Schließzeit des Parks abgebrochen werden, um allen Personen in der Warteschlange vor der Schließzeit den Zutritt zu ermöglichen.

ART. Nr. 4 - Es kann vorkommen, dass eine oder mehrere Attraktionen aus Wartungs-, Sicherheits- und/oder anderen betrieblichen Gründen (wie z.B. Stromausfall, schlechtes Wetter, Regen oder niedrige Temperaturen usw.) oder aufgrund der Organisation von Sonderveranstaltungen für kurze oder längere Zeit nicht verfügbar sind. Das Unternehmen behält sich außerdem das Recht vor, Attraktionen im Park jederzeit zu schließen, zu entfernen oder zu verändern. In all diesen Fällen ist WEDER eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Tickets NOCH eine Validierung des Tickets für ein anderes Datum vorgesehen. Bei einem Notfall muss den Anweisungen des Gardaland-Personals Folge geleistet werden.

ART. Nr. 5 - Jeder Gast ist verpflichtet, sich vor dem Ticketkauf über die offiziellen Kanäle des Parks über eventuelle Probleme im Zusammenhang mit dem Besucherzustrom oder mit wetterbedingten, technischen oder betrieblichen Bedingungen zu informieren, die die Nutzung der Attraktionen und den allgemeinen Genuss des Parks sowie der angebotenen Dienstleistungen einschränken könnten. Das Unternehmen behält sich in jedem Fall das Recht vor, Datum und Uhrzeit der Öffnung/Schließung des Parks und/oder der Attraktionen sowie alle geplanten Dienste oder Veranstaltungen innerhalb des Parks zu ändern.

ART. Nr. 6 - Sobald das Ticket an den Drehkreuzen entwertet wurde, kann es auf keinen Fall zurückerstattet werden (Art. 74 des ital. Präsidialdekrets 633/72); es muss aufbewahrt und im Falle einer Steuerkontrolle vorgelegt werden.

ART. Nr. 7 - Es ist erlaubt, den Park zu verlassen und am selben Tag wieder zu betreten, zu diesem Zweck erhält man einen Stempel auf die Hand (an den Eingangsdrehkreuzen). Ohne Stempel ist der Zugang nicht mehr gestattet.

ART. Nr. 8 - Der Zutritt zu den Theatern ist nur bis zur Ausschöpfung der gesetzlich festgelegten Kapazität gestattet und nach Beginn des Spektakels untersagt.

ART. Nr. 9 - Das Betreten des Parks mit Fahrrädern, Skateboards, Rollschuhen, Rollern usw. ist nicht erlaubt. Auch die Verwendung von Drohnen und ähnlichen Geräten ist im Park nicht gestattet.

ART. Nr. 10 - Hunde dürfen den Park betreten, müssen aber an der Leine geführt werden. Tiere sind auf den Attraktionen und in den Theatern nicht erlaubt; in den Restaurants sind sie in den dafür vorgesehenen Bereichen, auf die unsere Mitarbeiter gerne hinweisen, herzlich willkommen. Es ist strengstens untersagt, Hunde im Park unbeaufsichtigt zu lassen: Das Sicherheitspersonal ist dafür zuständig, sie in Gewahrsam zu nehmen und an einen sicheren Ort zu bringen.

ART. Nr. 11 - Rucksäcke oder Taschen dürfen nicht unbeaufsichtigt außerhalb der ausgewiesenen Bereiche zurückgelassen werden: Das Sicherheitspersonal ist dafür zuständig, sie zu entfernen; es wird dringend empfohlen, keine Wertsachen darin aufzubewahren. Gardaland lehnt im Falle von Diebstahl oder Verlust jede Verantwortung ab.

ART. Nr. 12 - Das Rauchen ist im Park außer in den ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereichen nicht gestattet.

ART. Nr. 13 - Es ist nicht erlaubt, auf den Bänken zu liegen sowie die Blumenbeete zu betreten oder diese für Picknicks zu nutzen, darauf zu spielen oder zu schlafen.

ART. Nr. 14 - Es ist nicht gestattet, den Park zu betreten, die Attraktionen und Shows zu nutzen oder die gastronomischen Bereiche zu betreten, wenn du oben ohne, barfuß oder in Badekleidung bist.

ART. Nr. 15 - Das Unternehmen nutzt Videoüberwachungssysteme ausschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit, zum Schutz seines Vermögens und zur Verhinderung rechtswidriger Handlungen. Die Bilder werden ausschließlich vom zuständigen Personal sowie von den Justiz- oder Polizeibehörden eingesehen.

ART. Nr. 16 - Aus Sicherheitsgründen behält sich das Unternehmen das Recht vor, Kontrollen oder Überprüfungen anhand von Metalldetektorgeräten durchzuführen, um die Mitnahme von Gegenständen, die als gefährlich oder verboten gelten, zu verhindern.

ART. Nr. 17 - Bei bestimmten Attraktionen, die durch ein Hinweisschild am Eingang gekennzeichnet sind, werden Fotos gemacht, die als Erinnerungsfotos zum Kauf zur Verfügung stehen. Nicht gekaufte Fotos werden am Ende des Tages gelöscht.

ART. Nr. 18 - Im Falle einer Belästigung oder Nichteinhaltung eines oder mehrerer Artikel dieser Regelung kann die Person dem Park verwiesen werden.

Der Parkplatz des Parks ist ein unbeaufsichtigter Bereich, Gardaland Srl bietet keinen Aufsichtsdienst und haftet daher nicht für eventuelle Schäden und/oder Diebstähle, die während der Parkdauer an den Fahrzeugen und/oder den darin aufbewahrten Gegenständen entstehen. Am Parkplatz befindet sich ein Videoüberwachungssystem, das ausschließlich der Sicherheit und dem Schutz von Personen und dem Unternehmensvermögen dient. Weitere Informationen zur Zufahrt und zur Nutzung des Parkservices können in den Allgemeinen Parkvorschriften eingesehen werden.

Please read carefully these General Conditions of Access for guests with disabilities which are an integral part of the General Regulations of the Park (hereinafter "Conditions")

ART. n° 1 - Some attractions are subject to a regulation that may limit access according to health conditions. All guests must always check the rules to be respected at the entrance of each attraction and must comply with the instructions of the staff. Check  the warnings and limitations of each attraction here.

ART. n° 2 - Guests with disabilities and their companions, if any, before accessing the Park, must go to the "Welcome Desk" office to obtain the reductions provided for the guest and any companion, which can be consulted on  the Dedicated Rates Page of the website gardaplace.shop the  Accessibility Section, receive information on accessibility and collect the dedicated Guide. It is also required to inquire in advance about the conditions of accessibility to the attractions and services through the official Gardaland website. Check  out detailed accessibility information here.

ART. n° 3 – At the Welcome Desk, each guest with a disability and his/her companion will receive, in addition to the admission ticket with the applicable reductions referred to in the previous point, all the information on the accessibility of the attractions in the Park, the dedicated Guide mentioned above and a checklist for a self-assessment, in order to understand which limitations are actually applicable to the guest based on his/her condition. The checklist will remain with the guest and/or his/her companion, if any, without Gardaland staff keeping any copy. Based on the outcome of the self-assessment, the guest will receive a wristband or other support that allows selective access to attractions compatible with the result of the self-assessment.

ART. N° 4 – The guest or his/her companion will communicate the outcome of the self-assessment to the operator, in order to issue a bracelet or other mechanism aimed at identifying the attractions compatible with the guest's condition. No Gardaland operator is authorised to request the release of data relating to the guest's state of health other than those indicated in  the Disability Card or equivalent document (by way of example, the certification of severe disability pursuant to Article 3, paragraph 3 of Law 104/92), or further documentation. Should the guest or his/her companion spontaneously provide additional personal data and/or special categories of personal data pursuant to Article 9 of the GDPR, on any medium and in any format, Gardaland collaborators will process such data in compliance with the dedicated Privacy Policy and the applicable national and European Union legislation.

ART. n° 5 – In the event of refusal by guests with disabilities and/or their companions to complete the self-assessment checklist referred to in article 3, they must read, understand and sign a declaration of indemnity provided by Gardaland staff.

Art. n° 6 – If the guest presents on  the Disability Card or equivalent document the indication of the need for accompaniment or 100% disability, or is in possession of a certification of severe disability pursuant to Art. 3, paragraph 3 of Law 104/92, as well as is a minor up to 9 (nine) years of age with a certificate of disability, the guest,  together with a maximum of 3 (three) companions, you will be entitled to receive the  free Priority Pass for the attractions accessible according to your condition, in order to reduce the waiting time for access to the attractions themselves. To use the Priority Pass, it is strictly essential to use the bracelet or other support duly provided by the Gardaland Welcome Desk operators, pursuant to Article 3 of these Conditions.

ART. n° 7 – At the end of the procedures at the Welcome Desk referred to in the previous points, guests with disabilities and their companions, if any, will receive the Accessibility Information Receipt in order to proceed with its subscription.

Entry to the Park must take place in compliance with the General Regulations of the Park, as well as all applicable regulations available in  the Dedicated Section of the website gardaplace.shop

ART. n° 8 – Failure to comply with these conditions by the guest, and/or any accompanying person, may result in the impossibility or prohibition of access to the Park.

ART. n° 9 – In case of need or information, you can contact Customer Service at the following [email protected] address  or at 045/6449777.

ART. 1 - Es ist verboten in der Warteschlage zu rauchen sowie in den Bereichen, in denen ausdrückliches Rauchverbot herrscht.

ART. 2 - Der Zutritt für Kinderwägen ist nur behinderten Kindern gestattet.

ART. 3 - Tiere sind im Inneren das Aquariums nicht zugelassen. Es ist strengstens verboten Hunde unbeaufsichtigt oder alleine im Außenbereich von Gardaland SEA LIFE Aquarium oder den Parkplätzen zurückzulassen: das zuständige Personal des Überwachungsdienstes hat den Auftrag die Tiere sofort in Sicherheit zu bringen. Weitere Informationen zur Zufahrt und zur Nutzung des Parkservices können in den Allgemeinen Parkvorschriften eingesehen werden.

ART. 4 - Es ist strengstens verboten Speisen und/oder Getränke entlang dem Besichtigungsweg für Besucher zu konsumieren.

ART. 5 - Es können überall Fotos gemacht werden, aber es ist NICHT gestattet das Blitzlicht zu verwenden.

ART. 6 - Der Zutritt ins Aquarium, ins Restaurant oder SEA LIFE mit nacktem Oberkörper oder in Badebekleidung ist verboten.

ART. 7 - Der Zutritt mit Fahrrädern, Skateboard, Rollschuhen, Roller usw. ist nicht gestattet.

ART. 8 - Es ist verboten sich auf die Bänke zu legen, die Grünflächen zu betreten oder diese für ein Picknick zu nutzen ferner ist es verboten mit Kindern oder Hunden auf den Grünflächen zu spielen und dort zu schlafen.

ART. 9 - Es ist strengstens verboten die Hände in das Wasser der Becken zu halten sowie auf die Glasscheiben der Becken zu klopfen.

ART. 10 - Es ist strengstens verboten Speisen oder jegliche Gegenstände ins Innere der Becken zu werfen.

ART. 11 - Lassen Sie Ihre Rucksäcke oder Taschen nie unbeaufsichtigt: das zuständige Personal des Überwachungsdienstes hat den Auftrag diese sofort zu entfernen; hinterlassen Sie keine Wertgegenstände im Inneren Ihrer Taschen. Gardaland SEA LIFE Aquarium und Gardaland haften nicht im Falle eines Diebstahls oder Verlustes.

ART. 12 – Die Öffnungszeiten des SEA LIFE Aquariums können sich ändern. Wir bitten daher alle Gäste, sich vorab auf der Website von Gardaland und an den Totems außerhalb des SEA LIFE über die Öffnungszeiten zu informieren.

ART. 13 – Eintrittskarten für das Aquarium können bis eine Stunde vor Schließung an der Kasse im SEA LIFE erworben werden.

ART. 14 - Der Zugang zum Aquarium ist bis eine Stunde vor Schließung gestattet. Nach dieser Zeit ist kein Zugang mehr möglich. Bei besonders hohem Besucheraufkommen kann der Zugang jedoch vor der oben genannten Zeit geschlossen werden, damit die Warteschlange bis zur Schließung abgearbeitet werden kann.

ART. 15 - Der Zutritt ins Aquarium wird solange ermöglicht bis die zugelassene Kapazität erreicht wird. Aus diesem Grund kann es möglich sein, daß die Eintritte ins Aquarium für kürzere oder längere Zeit unterbrochen werden.

ART. 16 - Es ist möglich am gleichen Tag ins Aquarium hinein- sowie auch hinaus zu gehen. Um dieses Service nutzen zu können, müssen Sie über einen Stempel verfügen (diesen Stempel erhalten Sie bei Eingang). Wenn Sie keinen Stempel haben, können Sie leider nicht mehr ins Aquarium eintreten.

ART. 17 - Es kann vorkommen, daß aufgrund Instandhaltungsarbeiten einem oder mehrerer Becken diese zeitbegrenzt nicht verfügbar sind. Bei Schlechtwetter oder elektrischem Blackout kann das Vorstellungsprogramm aufgrund Sicherheitsgründen Änderungen unterliegen. In all diesen Fällen sind KEINE Rückvergütungen der Eintrittskarte (teilweise oder im ganzen) vorgesehen, weder die Entwertung der gleichen Eintrittskarte für ein anderes Datum. Im Notfall halten Sie sich bitte an die Anweisungen des Personals von Gardaland SEA LIFE Aquarium.

ART. 18 - Die Eintrittskarte, nachdem Sie beim Eingang entwertet wurde kann auf KEINEN Fall rückvergütet werden (Art. 74 italienisches Dekret des Präsidenten der Republik 633/72). Die Eintrittskarte muß aufbewahrt werden und im Falle einer Überprüfung seitens des Finanzamtes vorgewiesen werden. Die Eintrittskarte ermöglicht den kostenlosen Zutritt zu allen Becken und allen Vorstellungen innerhalb der maximal zugelassenen Personenanzahl.

ART. 19 - Bevor Sie eine Eintrittskarte kaufen bitten wir unsere Gäste sich über eventuelle Probleme bezogen auf den zu großen Andrang von Personen, klimatischen oder technischen Bedingungen, welche die allgemeine Nutzung des Aquariums und deren Dienstleistungen beeinträchtigen könnte, zu informieren.

ART. 20 - Das Unternehmen nutzt ein System der Videoüberwachung, um die Sicherheit aller Gäste zu garantieren, das eigene Gut zu schützen und Delikthandlungen vorzukommen. Die aufgenommenen Bilder werden nur vom zuständigen Überwachungsdienst überprüft und können nur vom beauftragtem Personal, der Gerichtsbehörde oder Polizei konsultiert werden.

ART. 21 - Bei Nichtbeachtung dieser hier aufgelisteten Vorschriften kann der Besucher vom Aquarium verwiesen werden.

Wir möchten, dass sich unsere Gäste in unseren Hotels wie zu Hause fühlen. Aus Gründen der institutionellen Anständigkeit unserer internationalen Einrichtungen sowie aus Respekt vor den Bedürfnissen aller Gäste bitten wir Sie, einige einfache Regeln zu respektieren, um für alle ein friedliches Erlebnis zu gewährleisten:

  • Außerhalb des Wasserbereichs Blue Lagoon und in allen Gemeinschaftsbereichen der Hotels wird die Verwendung von Überdeckkleidung, Shorts und einem T-Shirt geschätzt;
  • Es ist nicht erlaubt, in den Gärten sowie in den Innen- und Außenbereichen unserer Hotels Fußball zu spielen;
  • Die Nutzung von Fahrrädern, Skateboards oder Skates ist auf den Wegen der Innengärten unserer Hotels nicht erlaubt;
  • Der Unterhaltungsservice in unseren Hotels ist nicht mit einer temporären Pflegefamilie für Minderjährige vergleichbar; daher ist immer die Anwesenheit eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten erforderlich;
  • Exklusiv für Gäste, die einen Aufenthalt im Gardaland Magic Hotel über den jeweiligen Reiseveranstalter TUI Group gebucht haben, ist der TUI Kids Club Service garantiert, wenn er im abgeschlossenen Paket enthalten ist, gemäß den Bedingungen des Pakets selbst.
  • Biwak, Übernachtungen und Picknicks sind in Grünflächen, in Außenrestaurants, in den Dehors und auf den Parkplätzen der Hotels nicht erlaubt;
  • Der Verzehr von Speisen oder Getränken, die anderswo in den Food Courts unserer Hotels gekauft werden, ist nicht erlaubt;
  • Der Zugang zu externen Essenslieferdiensten ist in unseren Hotels nicht erlaubt;
  • Es ist absolut verboten, Kleidung und Handtücher außerhalb des Raumes aufzuhängen (z. B. Fenster, Balkone);
  • Die Nutzung des Hotelparkplatzes ist unter den in den jeweiligen Hotelparkvorschriften festgelegten Bedingungen erlaubt;
  • Camper dürfen nur auf dem Parkplatz des Geländes parken, wenn sie in unseren Hotels übernachten. Weitere Informationen finden Sie bitte in den Hotelparkvorschriften;
  • Es ist verboten, von 23:00 bis 8:00 Uhr morgens von unseren freundlichen Gästen zu rufen und zu lärmen;
  • Haustiere sind nicht erlaubt, außer Hunden bis zu 30 (dreißig) kg (1 Hund pro Zimmer), die beim Check-in ordnungsgemäß registriert werden, gegen Zahlung des Hundezuschlags, gemäß den auf der Website im folgenden speziellen Abschnitt veröffentlichten Bedingungen;
  • Regelmäßig registrierte Hunde dürfen das Gelände, auf dem Essen und Getränke serviert werden, nicht betreten;
  • Die freie Bewegung der Hunde in der Einrichtung (ohne Leine und/oder andere Geräte gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 08.06.2013) ist nur im entsprechenden Spazierbereich erlaubt;
  • Der Zugang zum Wasserbereich Blue Lagoon ist nur Gästen erlaubt;
  • Um Zugang zu den Becken des Aquatischen Bereichs Blue Lagoon zu erhalten, ist das Tragen einer Badekappe verpflichtend;
  • Rauchen ist in den Gemeinschaftsbereichen und Räumen verboten. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Rauchbereiche;
  • Die Nutzung der Spielbereiche außerhalb der Hotels ist nur Minderjährigen bis zu 12 (zwölf) Jahren erlaubt. Der Zugang für Gäste über diesem Alter ist nur zur Überwachung von Minderjährigen in den Bereichen erlaubt.
  • Der Hotelshuttle > den Park und umgekehrt ist ausschließlich für Hotelgäste reserviert;
  • Es ist nicht erlaubt, Drohnen auf dem Hotelgelände einzusetzen. Alle Anfragen müssen der Verwaltung rechtzeitig zur Bewertung eingereicht werden;
  • Die Verwaltung lehnt jegliche Verantwortung für vergessene oder unbeaufsichtigte Gegenstände im Raum und/oder in den Gemeinschaftsräumen ab. Im Falle des Verlusts persönlicher Gegenstände sind Gäste eingeladen, alternativ die Rezeption unter 0445/6404407 zu kontaktieren, an die Adresse [email protected] zu schreiben oder das Online-Formular unter dem Link gardaplace.shop/informazioni-utili/assistenza/modulo-contatto-hotel auszufüllen. Im Falle des Auffindens der beanspruchten persönlichen Gegenstände erfolgt die Sendung auf Kosten des Gastes.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Rezeption und die Verwaltung zur Verfügung.

ART. n°1 - Einige Attraktionen unterliegen einer Regelung, die den Zugang je nach Körpergröße, Alter, Gewicht und Gesundheitszustand einschränken kann. Die Gäste müssen immer die Vorschriften einsehen, die zum Zugang zur jeweiligen Attraktion einzuhalten sind, und den Anweisungen des Personals Folge leisten. Der Zugang zum Wasserpark ist Kindern unter 14 Jahren untersagt, wenn diese nicht von einer erwachsenen Person begleitet werden, die während der gesamten Aufenthaltsdauer die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder zwischen 14 und 17 Jahren können den LEGOLAND® Water Park in Begleitung eines Erwachsenen oder allein betreten. Die Gäste werden aufgefordert, einen gültigen Ausweis vorzuzeigen. Personen über 18 Jahren können den LEGOLAND® Wasserpark entweder als Begleitperson für einen oder mehrere Minderjährige oder allein betreten.

ART. n° 2 - Sobald das Ticket an den Drehkreuzen entwertet wurde, kann es auf keinen Fall zurückerstattet werden (Art. 74 des ital. Präsidialdekrets 633/72); es muss aufbewahrt und im Falle einer Steuerkontrolle vorgelegt werden; es gewährt das Recht, alle Attraktionen kostenlos zu nutzen.

ART. n° 3 - Es ist erlaubt, den Wasserpark am selben Tag zu verlassen und zurückzukehren, nachdem der entsprechende Stempel angebracht wurde, der bei unseren Mitarbeitenden an den Eingangsdrehkreuzen angefordert werden muss. Ohne Stempel ist der Zugang nicht mehr gestattet.

ART.n° 4 -Innerhalb des Wasserparks ist es möglich, als Zahlungsmittel ein Armband zu nutzen, das zum Zeitpunkt des Zugangs bereitgestellt wird. Eventuelle Restguthaben können bei einem erneuten Eintritt in der gleichen Saison verbraucht werden, alternativ dazu werden sie nach Ermessen des Gastes immer bis zum Ende der Öffnungssaison des Wasserparks an der Kasse des LEGOLAND® Water Parks oder an den Informationsbüros West, Welcome und Schloss im Gardaland Park zurückerstattet.

ART. n° 5 - Es kann der Fall eintreten, in dem aufgrund von Instandhaltungsproblemen oder Strommangel eine oder mehrere Attraktionen für kurze oder längere Zeit nicht zur Verfügung stehen. Bei schlechtem Wetter oder widrigen Wetterereignissen kann der Zugang zu einigen Attraktionen aus Sicherheitsgründen verboten sein. In all diesen Fällen ist WEDER eine teilweise oder vollständige Rückerstattung des Tickets NOCH eine Validierung des Tickets für ein anderes Datum vorgesehen. Bei einem Notfall muss den Anweisungen des Personals Folge geleistet werden.

ART. n° 6 - Jeder Gast ist verpflichtet, sich vor dem Ticketkauf über eventuelle Probleme im Zusammenhang mit dem Besucherzustrom oder mit wetterbedingten oder technischen Bedingungen zu informieren, die die Nutzung der Attraktionen und/oder den allgemeinen Genuss des Wasserparks sowie der angebotenen Dienstleistungen einschränken könnten. Der Zugang wird nicht genehmigt, wenn die erlaubte Kapazität erreicht ist.

ART. n° 7 - Bei schlechtem Wetter bleibt der Wasserpark für die Öffentlichkeit geschlossen.

ART. n° 8 - Der Zugang zu den Attraktionen kann vorzeitig abgebrochen werden, um allen Personen in der Warteschlange vor der Schließzeit des Wasserparks den Zutritt zu ermöglichen.

ART. n° 9 - Es ist nicht gestattet, Rucksäcke, Taschen und/oder Wertgegenstände unbeaufsichtigt zu lassen. Diese müssen in den Schließfächern abgestellt werden. Das Unternehmen lehnt im Falle von Diebstahl oder Verlust jede Verantwortung ab.

ART. n° 10 - Glas- oder Metallbehälter, Messer, sperrige Gegenstände, alkoholische Getränke und Drogen sind im Wasserpark nicht gestattet. Außerdem ist es nicht erlaubt, mit Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen usw. den Park zu betreten.

ART. n° 11 - Es ist nicht erlaubt, Kühltaschen in den Wasserpark mitzunehmen, Speisen und Getränke im Poolbereich und auf den Attraktionen zu konsumieren sowie auf den Grünflächen zu picknicken.

ART. n° 12 - Das Unternehmen nutzt Videoüberwachungssysteme ausschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit, zum Schutz seines Vermögens und zur Verhinderung rechtswidriger Handlungen. Die Bilder werden ausschließlich vom zuständigen Personal sowie von den Justiz- oder Polizeibehörden eingesehen.

ART. n° 13 - Aus Sicherheitsgründen behält sich das Unternehmen das Recht vor, Kontrollen oder Überprüfungen anhand von Metalldetektorgeräten durchzuführen, um die Mitnahme von Gegenständen, die als gefährlich oder verboten gelten, zu verhindern.

ART. n° 14 - RAUCHEN ist im gesamten Wasserpark VERBOTEN.

ART. n° 15 - Haustiere sind nicht erlaubt.

ART. n° 16 - Im Wasserpark ist das Tragen von Badebekleidung für die Benutzung der Becken und Rutschen obligatorisch; Oben-ohne-Bekleidung ist nicht erlaubt und Kleidung im Respekt der Sensibilität sowie der Bescheidenheit, insbesondere von Minderjährigen, ist erforderlich. Die Bademeister erlauben Personen, die unangemessene Badekleidung tragen, den Zugang nicht. Kinder unter 3 Jahren müssen verpflichtend Schwimmwindeln oder geeignete Windeln tragen. Kleidung und Schuhe sind für den Zugang zum Restaurant
erforderlich.

ART. n° 17 - Es ist nicht erlaubt, auf den Bänken zu liegen sowie die Blumenbeete zu betreten oder diese für Picknicks zu nutzen, darauf zu spielen oder zu schlafen. Es ist auch strengstens verboten zu laufen, gefährliche Spiele zu spielen, auf Strukturen und Landschaften zu klettern, andere unter Wasser zu drücken, ins Wasser zu springen, kopfüber oder im Stehen sowie auf Knien zu rutschen und zu tauchen. Vor dem Betreten der Poolbereiche ist eine Dusche obligatorisch. Es ist verboten, LEGO® Steine und landschaftliche Elemente zu entfernen; das Management behält sich das Recht vor, Kontrollen durchzuführen.

ART. n° 18 - Der Zugang zu den Poolbereichen und Attraktionen ist Gästen mit Wunden, Abschürfungen, Verletzungen oder Verdacht auf Hautveränderungen, Darmerkrankungen und solchen, die Verbände oder Pflaster tragen, nicht gestattet. Die Verwendung von Videound Fotoausrüstungen sowie von Handys ist im Bereich der Schwimmbecken und auf den Attraktionen ebenfalls verboten.

ART. n° 19 - Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Öffnungskalender, die Öffnungszeiten und Tarife ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

ART. n° 20 - Kinder unter 8 Jahren müssen persönliche Schwimmhilfen tragen, die den nationalen Normen entsprechen, um Zugang zu den Poolbereichen zu erhalten. Der Wasserpark stellt denjenigen, die nicht darüber verfügen, eine begrenzte Anzahl davon zur Verfügung.

ART. n° 21 - TDer Wasserpark ist für alle Menschen mit Behinderung zugänglich. Rollstuhlfahrer benötigen die Hilfe einer Begleitperson, um vom Rollstuhl in die Poolbereiche zu gelangen. Unsere Mitarbeiter verfügen nicht über spezifische Vorbereitung und Kenntnisse.

ART. n° 22 - Im Falle einer Belästigung oder Nichteinhaltung eines oder mehrerer Artikel dieser Regelung kann der Gast dem Wasserpark und jeder Einrichtung des Gardaland Resorts verwiesen werden.

ART. n° 23 - Das Unternehmen weist jegliche Verantwortung für Unfälle oder Schäden an
Personen oder Gegenständen zurück, die auf Unvorsichtigkeit oder Nichteinhaltung der
Sicherheitsvorschriften oder Regelungen zurückzuführen sind.

  1. Das Abonnement (einschließlich der darin enthaltenen spezifischen Leistungen) ist personengebunden und nicht übertragbar. Beim Eintritt in den Gardaland Park, LEGOLAND® Water Park und das Gardaland SEA LIFE muss der Abonnent immer sein Abonnement und auf Verlangen einen gültigen Ausweis mit Foto vorweisen (für Kinder genügt eine Krankenversicherungskarte).
  2. Das Abonnement ist in keiner Weise kopierbar, da jedes Abonnement durch das Zutrittskontrollsystem am Eingang des Vergnügungsparks überprüft wird. Das System ist in der Lage, das einzelne Abonnement mit den Daten des Inhabers eindeutig zu erkennen und zu akzeptieren; eventuelle Kopien oder Veränderung der im Abonnement angegebenen Daten werden erkannt und durch das System gesperrt und gesetzlich verfolgt.
  3. Sie es vorweisen. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Inhaber, sicherzustellen, dass das Abonnement an einem sicheren und für Dritte nicht zugänglichen Ort aufbewahrt wird.
  4. Mit Ihrem Abonnement haben Sie direkten Zugang zum Park, ohne die Kassen passieren zu müssen. Bei jedem Eintritt in den Park, das Aquarium oder den Wasserpark müssen Sie Ihr Abonnement vorzeigen. Zusätzlich zur Prüfung des Abonnements kann bei jedem Zutritt zum Park, Aquarium oder Wasserpark eine Identitätskontrolle verlangt werden. Hierfür ist ein gültiges Lichtbildausweisdokument vorzulegen.
  5. Ihre Abonnemente sind an jedem Öffnungstag der Saison gültig, mit Ausnahme von Einschränkungen oder Verlängerungen, die ausdrücklich für die verschiedenen Abonnementtypen angegeben sind.
  6. Im Falle einer vorzeitigen Schließung des Gardaland Parks, des LEGOLAND® Water Park und/oder des Gardaland SEA LIFE Aquariums aufgrund außergewöhnlicher Umstände, auf die wir keinen Einfluss haben (z.B.: Erfüllung von Aufträgen und Vorschriften einer Behörde, gesetzliche Verbote), sind keine Erstattungen und/oder Verlängerungen der Gültigkeit vorgesehen.
  7. Bei einem Notfall folgen Sie bitte den Anweisungen des Personals.
  8. Das Abonnement ist nur gültig, wenn es von dem auf ihm ausdrücklich angegebenen Inhaber verwendet wird.
  9. Das Abonnement (einschließlich der darin enthaltenen spezifischen Leistungen) ist personengebunden und nicht auf eine andere Person übertragbar. Im Falle einer unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung - z.B. Übertragung auf Dritte, auch wenn es sich um Familienmitglieder handelt - behält sich Gardaland das Recht vor, das Abonnement zurückzuziehen und dem Inhaber während der gesamten Saison den Zugang zum Park, zum Water Park und zum Aquarium zu verweigern; Darüber hinaus können die im Abonnement enthaltenen Vorteile nicht in Anspruch genommen werden. Im Falle einer nicht rechtmäßigen oder betrügerischen Nutzung des „Tickets zum Schnellzugang“ behält sich Gardaland das Recht vor, diesen Vorteil zu stornieren und dem Inhaber desselben die Möglichkeit zu verweigern, ihn für den Zugang zu den Attraktionen zu verwenden, indem die Wartezeit begrenzt wird. In all diesen Fällen gibt es keine Rückerstattung, der Kunde kann jedoch einen neuen Vorteil kaufen.
  10. Gardaland behält sich außerdem das Recht vor, dem Inhaber das Abonnement sowie alle damit verbundenen Vorteile zu entziehen, sollte sich dieser innerhalb der Einrichtungen von Gardaland unangemessen, belästigend oder gefährlich verhalten. Gardaland behält sich unbeschadet der vorherigen Bestimmungen das uneingeschränkte Recht vor, nach eigenem Ermessen den Zugang zum Park, zum Water Park und zum Aquarium für nachfolgende Saisons zu verweigern und es somit Personen nicht zu ermöglichen, erneut ein Abonnement abzuschließen, sollten diese betrügerisches Verhalten zum Schaden von Gardaland oder gefährliches Verhalten gezeigt oder zu zeigen versucht haben, das nicht mit den Park, Water Park- und/oder Sea-Life-Regeln übereinstimmt.
  11. Im Falle eines Entzugs der Saisonkarte durch Gardaland aufgrund des Eintretens der in den vorstehenden Punkten 8 und/oder 9 genannten Vorfälle ist es dem Kunden nicht möglich, erneut dasselbe Ticket zu erwerben. In jedem Fall wird jede Saisonkarte vom Zugangskontrollsystem am Parkeingang überprüft. Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt eine Saisonkarte entdeckt werden, die auf eine zuvor gesperrte Person registriert ist, oder sollte es dem Kunden gelingen, den Kauf durch betrügerische Umgehung des Buchungssystems durchzuführen, kann dieser die Eintrittskarte nicht nutzen und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.
  12. Nichtnutzung, Diebstahl, möglicher Verlust oder andere Probleme, die nicht in der Verantwortung von Gardaland liegen, berechtigen den Inhaber nicht zu einer Rückerstattung und/oder zur Ausstellung eines Duplikats. Nur wenn die Saisonkarte in irgendeiner Form vergessen wurde, kann der Inhaber der Saisonkarte das Gardaland-Personal, das unter [email protected] kontaktiert werden kann, bitten, ohne zusätzliche Kosten eine neue E-Mail zu senden, in der die Saisonkarte bestätigt wird.
  13. Bitte denken Sie daran, uns den Verlust und/oder Diebstahl Ihrer Saisonkarte unverzüglich schriftlich unter [email protected] zu melden, um einen Missbrauch der Karte durch Dritte zu verhindern.
  14. Der Besitz des Abonnements garantiert nicht zum Eintritt in den Gardaland Park, LEGOLAND® Water Park und/oder das Gardaland SEA LIFE. Die Leitung von Gardaland behält sich das Recht vor, den Eintritt aus irgendeinem in der Verordnung des Parks, des Water Park und des Aquariums vorgesehenen Grund nicht zu gewähren, einschließlich dem Erreichen der maximalen Kapazität der einzelnen Anlagen.
  15. Alle während der Saison hinzugefügten Veranstaltungen können die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr erfordern.
  16. Sofern nicht anders angegeben, ist das Abonnement nicht mit einer anderen laufenden Aktion kombinierbar.
  17. Das Abonnement kann nur an den Öffnungstagen von Gardaland Park, Gardaland SEA LIFE und LEGOLAND® Water Park genutzt werden, die auf der Website gardaplace.shop eingesehen werden können. Die Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
  18. Der LEGOLAND® Wasserpark befindet sich innerhalb des Gardaland Themenparks. Der Zugang zum Wasserpark ist Kindern unter 14 Jahren untersagt, wenn diese nicht von einer erwachsenen Person begleitet werden, die während der gesamten Aufenthaltsdauer die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder zwischen 14 und 17 Jahren können den LEGOLAND® Water Park in Begleitung eines Erwachsenen oder allein betreten. Personen über 18 Jahren können den LEGOLAND® Wasserpark entweder als Begleitperson für einen oder mehrere Minderjährige oder allein betreten. Weitere Informationen finden Sie in den Bestimmungen des LEGOLAND® Wasserparks.
  19. Gardaland behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit und die Preise der in den Vorteilen enthaltenen Dienstleistungen aus Gründen der Wartung, Sicherheit und/oder anderen betrieblichen Gründen zu ändern.
  20. In Bezug auf die Nutzung des Vorteils „Schnellzugang“ informiert Gardaland, dass die Nutzung der GARDALAND EXPRESS-App, die online in den Apple- und Android-Stores heruntergeladen werden kann, unbedingt erforderlich ist; der Link zum Download ist auch im Banner der offiziellen App von Gardaland zu finden.
  21. Um den Vorteil des „Schnellzugangs“ in Anspruch nehmen zu können, müssen „Platinum“- und/oder „Gold“-Abonnenten auf die GARDALAND EXPRESS-Anwendung zugreifen, um die Attraktionen auszuwählen, die sie mit dem oben genannten Vorteil besuchen möchten, und zwar in Übereinstimmung mit den für jede erworbene Dauerkartenart vorgesehenen Beschränkungen und Zeitrahmen; weitere Informationen finden Sie in die Verordnung über die SCHNELLZUGÄNGE - GARDALAND EXPRESS/SINGLE RIDE.
    Die einmal bestätigte Wahl der Attraktion kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geändert werden, außer in Ausnahmefällen, die zuvor mit der Parkleitung geprüft und vereinbart wurden, und gegen Zahlung von € 10,00 (zehn/00) für jeden bereits geleisteten Eintritt für die falsch gewählte Attraktion. Für den „Platinum“-Saisonpass wird die Liste der Attraktionen, aus denen Sie Ihren Schnellzugangs auswählen können, vor der Eröffnung von Magic Winter 2026 und der Saison 2027 aktualisiert und veröffentlicht. Ihre bisherige Auswahl an Attraktionen wird daher zurückgesetzt, und Sie können ohne zusätzliche Kosten eine neue Auswahl aus den verfügbaren Attraktionen treffen.
  22. Bei Problemen, Fragen und/oder wenn Sie Unterstützung benötigen, besuchen Sie bitte unser Help Center.

Allgemeine Bedingungen für die Inanspruchnahme des kostenlosen Eintritts In Andere Europäische Attraktionen der Merlin Entertainments-Gruppe – Grossbritannien ausgenommen.

Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Bedingungen für die Inanspruchnahme des kostenlosen Eintritts in andere europäische Attraktionen der Merlin Entertainments-Gruppe – Großbritannien ausgenommen – (im Folgenden „Bedingungen“) sorgfältig durch, bevor Sie den in Ihrem Platinum-Pass enthaltenen Vorteil nutzen.

UNSERE DATEN

GARDALAND S.r.l. (nachfolgend auch „Gardaland“)

C.F. und USt-IdNr. 05431170967

Via Derna, 4 - 37014 Castelnuovo del Garda (VR) - Italien

E-Mail: [email protected]

Zertifizierte E-Mail (PEC): [email protected]  

Gardaland S.r.l. ist Teil der Merlin Entertainments Limited-Gruppe (im Folgenden auch „Merlin“).

ANWENDUNG

Beim Kauf ab dem 15. Oktober 2025 von einem (1) oder mehreren Gardaland Platinum-Pässen (im Folgenden auch „Platinum-Pass“ oder „Pass“) mit Gültigkeit bis zum 7. Januar 2027 können Sie den Vorteil („Vorteil“) nutzen, der Ihnen während des Kalenderjahres 2026 kostenlosen Eintritt zu den nachfolgend im Einzelnen aufgeführten europäischen (Großbritannien ausgenommen) Attraktionen der Merlin‑Gruppe („Attraktionen“, „Merlin‑Attraktionen“) in der in diesen Bedingungen beschriebenen Weise gewährt.

Dieser Vorteil gilt nicht für Platinum-Pässe, die vor dem 15. Oktober 2025 erworben wurden.

Die Nutzung des Vorteils ist stets an den Öffnungskalender der einzelnen Merlin-Attraktionen sowie an die Einhaltung der allgemeinen Bestimmungen dieser Attraktionen gebunden. Jeder einzelne Abonnent („Abonnent“) wird daher aufgefordert, die offiziellen Websites der jeweiligen Attraktion aufzurufen, die dort enthaltenen Bestimmungen sorgfältig zu lesen und die jeweiligen Öffnungstage und -zeiten zu überprüfen.

MODALITÄTEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES VORTEILS

Der Vorteil kann bei den nachstehend aufgeführten Attraktionen und gemäß den nachfolgend beschriebenen Modalitäten, je nach gewählter Merlin-Attraktion, in Anspruch genommen werden:

LEGOLAND® Deutschland

  • Art des Vorteils: Als Abonnent haben Sie Anspruch auf einen (1) einmaligen freien Eintritt für zwei (2) aufeinanderfolgende Tage im Kalenderjahr 2026, bis zum 31. Dezember 2026, vorbehaltlich des Öffnungskalenders des Parks.
  • So lösen Sie Ihre kostenlose Eintrittskarte ein: Als Abonnent begeben Sie sich bitte mit Ihrem Platinum-Pass und einem gültigen Ausweisdokument zum Informationsbüro am Parkeingang. Das Parkpersonal prüft den Pass und stellt eine (1) kostenlose Eintrittskarte, gültig für zwei (2) aufeinanderfolgende Tage, aus. Sie müssen nicht im Voraus reservieren.
  • Hinweis: Jeder Abonnent muss seinen Platinum-Pass sowie ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.

Heide Park

  • Art des Vorteils: Als Abonnent haben Sie Anspruch auf einen (1) einmaligen freien Eintritt für zwei (2) aufeinanderfolgende Tage im Kalenderjahr 2026, bis zum 31. Dezember 2026, vorbehaltlich des Öffnungskalenders des Parks.
  • So lösen Sie Ihre kostenlose Eintrittskarte ein: Der Abonnent muss sich mit seinem Platinum-Pass und einem gültigen Ausweisdokument zu den Zugangsdrehkreuzen des Parks begeben. Das Parkpersonal prüft Ihren Pass, öffnet die Drehkreuze manuell und registriert den Pass gleichzeitig, damit Sie ihn auch und ausschließlich am darauffolgenden Tag erneut nutzen können und so der kostenlose Eintritt an zwei (2) aufeinanderfolgenden Tagen gewährleistet ist. Sie müssen nicht im Voraus reservieren.
  • Hinweis: Jeder Abonnent muss seinen Platinum-Pass sowie ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.

LEGOLAND® Billund

  • Art des Vorteils: Als Abonnent haben Sie Anspruch auf einen (1) einmaligen freien Eintritt für zwei (2) aufeinanderfolgende Tage im Kalenderjahr 2026, bis zum 31. Dezember 2026, vorbehaltlich des Öffnungskalenders des Parks.
  • So lösen Sie Ihre kostenlose Eintrittskarte ein: Der Abonnent muss sich direkt zu den „Ticket Booths“/„Info Points“ an den Zugangsdrehkreuzen des Parks begeben und dort seinen Platinum-Pass sowie ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Das Parkpersonal prüft den Pass und stellt eine kostenlose Eintrittskarte, gültig für zwei (2) aufeinanderfolgende Tage, aus. Sie müssen nicht im Voraus reservieren.
  • Hinweis: Jeder Abonnent muss seinen Platinum-Pass sowie ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.

EU-Gateway-Attraktionen*

  • Art des Vorteils: Als Abonnent haben Sie Anspruch auf einen (1) Tageseintritt für jede der nachstehend aufgeführten Gateway-Attraktionen während des Kalenderjahres 2026 bis zum 31. Dezember 2026, wie nachstehend näher erläutert, vorbehaltlich des Öffnungskalenders jeder einzelnen Attraktion.
  • So lösen Sie Ihre kostenlose Eintrittskarte ein: Der Abonnent muss sich wahlweise zur Kasse oder zum „Info Point“ am Eingang jeder Attraktion begeben und dort seinen Platinum-Pass sowie ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Das Personal der Attraktion prüft Ihren Pass und stellt eine (1) kostenlose Tageskarte aus. Sie müssen nicht im Voraus reservieren.
  • Hinweis: Jeder Abonnent muss seinen Platinum-Pass sowie ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.

* Im Vorteil enthaltene europäische Gateway-Attraktionen:

SEA LIFE™-Aquarien 

  • SEA LIFE Benalmadena
  • SEA LIFE Blankenberge
  • SEA LIFE Hannover
  • SEA LIFE Konstanz
  • SEA LIFE Munich
  • SEA LIFE Oberhausen
  • SEA LIFE Paris SEA LIFE Porto
  • SEA LIFE Scheveningen
  • SEA LIFE Speyer
  • SEA LIFE Timmendorfer Strand

LEGO®/ LEGOLAND® Discovery Centre – nur für Pässe, die bis zum 31. Oktober 2026 gekauft wurden

  • LEGOLAND Discovery Centre Berlin
  • LEGO Discovery Centre Brussels
  • LEGO Discovery Centre Hamburg
  • LEGOLAND Discovery Centre Oberhausen
  • LEGOLAND Discovery Centre Scheveningen

Madame Tussauds

  • Madame Tussauds Amsterdam
  • Madame Tussauds Berlino
  • Madame Tussauds Vienna

Dungeon

  • Berlin Dungeon
  • Amsterdam Dungeon
  • Hamburg Dungeon

PEPPA PIG

  • PEPPA PIG Park Günzburg
  • PEPPA PIG World of Play Leidschendam (Netherlands)

AUSSCHLÜSSE

Für alle Attraktionen, die nicht in der oben aufgeführten Liste stehen, gilt der Vorteil nicht.

Alle übrigen im Platinum-Pass enthaltenen Vorteile (unter anderem Rabatte in den Shops und Hotels sowie „FASTTRACK“, außerdem „Nimm einen Freund“-Tickets) gelten nicht für andere Merlin‑Attraktionen.

Pässe, die nach dem 31. Oktober 2026 erworben werden, gewähren keinen kostenfreien Eintritt zu den LEGO®/ LEGOLAND® Discovery Centres.

HÖHERE GEWALT

Die oben genannte Liste der Attraktionen kann aus Gründen höherer Gewalt, die nicht Gardaland und/oder den anderen Merlin-Attraktionen zuzurechnen sind, Änderungen unterliegen.

Zudem können im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die nicht Gardaland und/oder den anderen Merlin-Attraktionen zuzurechnen sind, der Zugang zu den oben genannten Attraktionen sowie die Inanspruchnahme des Vorteils bei ihnen oder die entsprechenden Nutzungsmodalitäten Änderungen oder Einschränkungen unterliegen.

DATENSCHUTZ

Gardaland und die Merlin-Gruppe erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten des Abonnenten ausschließlich zum Zweck der Gewährung des erworbenen Vorteils auf Grundlage des mit ihren Abonnenten geschlossenen Vertrags. Für Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Abonnenten konsultieren Sie bitte die Datenschutzerklärung , die auf der Website von Gardaland veröffentlicht ist, sowie die Datenschutzerklärung, die auf der Website von Merlin veröffentlicht ist.

PFLICHTEN DES ABONNENTEN

Als Abonnent verpflichten Sie sich, Ihren Pass in digitaler Form sorgfältig aufzubewahren und ihn dem Personal jeder im Vorteil enthaltenen Merlin-Attraktion vorzuzeigen, um die Überprüfung des Passes und die Ausstellung der kostenlosen Eintrittskarte zu gewährleisten.

Wenn Sie den Pass sowie ein gültiges Ausweisdokument an den einzelnen Attraktionen nicht wie oben beschrieben vorlegen, können Sie den Vorteil nicht in Anspruch nehmen.

Bei Diebstahl, Vergessen oder Verlust des Passes beachten Sie bitte die Allgemeine Verordnung der Gardaland-Abonnements, abrufbar auf der Website gardaplace.shop in der Rubrik Allgemeine Bestimmungen.

HAFTUNG UND VERBOTE

Der Pass und die dazugehörigen Vorteile, einschließlich des in diesen Bedingungen geregelten Vorteils, sind nur gültig, wenn sie vom auf dem Pass ausdrücklich genannten Inhaber genutzt werden.

Ein und derselbe Pass sowie die dazugehörigen Vorteile dürfen daher nicht von mehreren Personen genutzt werden.

Bitte beachten Sie, dass der Pass (einschließlich der darin enthaltenen spezifischen Vorteile) personenbezogen ist und nicht auf eine andere Person übertragen werden kann. Bei unrechtmäßiger oder betrügerischer Nutzung – z. B. Weitergabe an Dritte, auch an Familienangehörige – behalten sich Gardaland und/oder die nachstehend aufgeführten Merlin-Attraktionen das Recht vor, Ihren Pass einzuziehen und Ihnen für die gesamte Saison den Zugang zu den verschiedenen Attraktionen zu verwehren.

Gardaland und/oder die anderen Merlin-Attraktionen behalten sich außerdem das Recht vor, dem Inhaber den Pass sowie alle damit verbundenen Vorteile zu entziehen, sollte sich dieser innerhalb der Einrichtungen von Gardaland unangemessen, belästigend oder gefährlich verhalten. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen behalten sich Gardaland und/oder die anderen Merlin‑Attraktionen nach eigenem, unanfechtbarem Ermessen das Recht vor, Ihnen für die folgenden Saisons den Zugang zu ihren Einrichtungen zu verweigern und Ihnen damit die Möglichkeit zu nehmen, Ihr Abonnement zu erneuern, wenn Sie betrügerische Handlungen zum Nachteil von Gardaland und/oder der anderen Merlin‑Attraktionen begangen haben oder versucht haben diese zu begehen, sowie wenn Sie gefährliche Verhaltensweisen an den Tag gelegt haben, die nicht mit den auf den offiziellen Websites veröffentlichten Vorschriften im Einklang stehen.

Wird der Pass infolge der oben beschriebenen Vorfälle entzogen, ist es dem Abonnenten nicht mehr möglich, den gleichen Pass erneut zu erwerben. Jeder Pass wird vom Zugangskontrollsystem am Eingang der Attraktionen überprüft. Sollte sich, egal zu welchem Zeitpunkt, herausstellen, dass ein Abonnement auf den Namen einer zuvor gesperrten Person ausgestellt ist, oder sollte es dem Kunden gelingen, den Kauf unter betrügerischer Umgehung des Buchungssystems zu tätigen, kann dieser das Ticket nicht nutzen und auch keine Rückerstattung verlangen.

GEISTIGES EIGENTUM

Sämtliche Wort- und Bildmarken, einschließlich der Marke „Gardaland“, der Marke „Merlin“ sowie der Marken der anderen Attraktionen, ebenso sämtliche Bilder, Illustrationen, Logos und jegliche sonstigen Inhalte, die auf den Pässen, auf der Website von Gardaland, auf der diese Bedingungen veröffentlicht sind, auf den Websites der übrigen Attraktionen und auf der Website der Merlin-Gruppe enthalten sind, sind das ausschließliche Eigentum von Gardaland, den übrigen Merlin-Attraktionen, der Merlin-Gruppe und/oder den jeweiligen Inhabern der daran bestehenden geistigen Eigentumsrechte.

Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Änderung oder Nutzung dieser Marken, Illustrationen, Bilder und Logos oder anderer Inhalte, aus welchem Grund und mit welchen Mitteln auch immer, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Gardaland, den anderen Merlin-Attraktionen, der Merlin-Gruppe und/oder der jeweiligen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte strengstens untersagt.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen aufgrund einer Gesetzesänderung oder eines Urteils einer zuständigen Justizbehörde für ungültig oder unwirksam erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Verzicht

Die Tatsache, dass eine der Parteien gegenüber der anderen keine Verletzung einer der in diesen Bedingungen enthaltenen Verpflichtungen geltend macht, kann nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung für die Zukunft ausgelegt werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen dem italienischen Recht. Alle Streitigkeiten in Bezug auf die Gültigkeit, die Auslegung, die Erfüllung oder die Beendigung der vorliegenden Bedingungen unterliegen in Ermangelung einer anderslautenden Einigung der Zuständigkeit der je nach Wohnsitz oder Domizil des Abonnenten, wenn dieser sich in Italien befindet, zuständigen italienischen Gerichte.

Gemäß Artikel 141-sexies Absatz 3 des Verbraucherschutzgesetzes informiert Gardaland den Abonnenten, für den Fall, dass er sich mit einer Beschwerde direkt an Gardaland gewandt hat und keine gütliche Einigung erzielt werden konnte, über die Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung der entstandenen Streitigkeit im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus diesen Bedingungen vor einer oder mehreren Stellen der alternativen Streitbeilegung (ADR-Stellen, wie in Artikel 141-bis ff. Verbraucherschutzgesetz angegeben).

Der Abonnent, der als Verbraucher im Sinne von Art. 3 Absatz 1 Buchstabe a) des Verbraucherschutzgesetzes gilt, hat außerdem die Möglichkeit, etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf ohne Anrufung der Gerichte über die Online-Streitbeilegungsplattform zu lösen, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ verfügbar ist.

Das Recht des Abonnenten, vor den zuständigen ordentlichen Gerichten Klage zu erheben, bleibt unabhängig vom Ergebnis der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verbraucherbeziehungen durch Inanspruchnahme der Verfahren gemäß Teil V Titel II-bis des Verbraucherschutzgesetzes unberührt.

Der Abonnent mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Italien kann bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung, Erfüllung und Auslegung dieser Bedingungen auch auf das durch die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Rates vom 11. Juli 2007 eingeführte europäische Verfahren für geringfügige Forderungen zugreifen, sofern der Streitwert ohne Zinsen, Gebühren und Aufwendungen den Betrag von 5.000,00 Euro nicht übersteigt. Der Wortlaut der Verordnung kann unter www.eur-lex.europa.eu abgerufen werden.

KONTAKT UND UNTERSTÜTZUNG

Es besteht die Möglichkeit, Informationen anzufordern, Mitteilungen und/oder Vorschläge zu übermitteln, um Unterstützung zu bitten oder Beschwerden einzureichen bei Gardaland:

  • per E-Mail an die Adresse: [email protected]
  • per zertifizierter E-Mail (PEC), an die Adresse: [email protected]
  • per Einschreiben mit Rückantwort an folgende Adresse: Gardaland S.r.l., Via Derna 4, 37014 Castelnuovo del Garda (VR).

Gardaland beantwortet eingereichte Beschwerden innerhalb von fünf (5) Tagen nach deren Eingang.

Das Personal jeder oben aufgeführten Merlin-Attraktion steht Ihnen zudem weiterhin bei der Nutzung des Vorteils zur Verfügung und bietet direkte Unterstützung vor Ort.

  1. Die Mitgliedschaft (einschließlich der darin enthaltenen Leistungen) ist personengebunden und nicht übertragbar. Beim Eintritt in den Gardaland Park und das Gardaland SEA LIFE muss der Begünstigte immer seine Mitgliedschaft und auf Verlangen einen gültigen Ausweis mit Foto vorweisen (für Kinder genügt eine Krankenversicherungskarte).
  2. Der Mitgliedsausweis ist in keiner Weise kopierbar, da jeder Ausweis durch das Zutrittskontrollsystem am Eingang des Vergnügungsparks überprüft wird. Das System ist in der Lage, den jeweiligen Mitgliedsausweis mit den Daten des Inhabers eindeutig zu erkennen und zu akzeptieren; eventuelle Kopien oder Veränderung der angegebenen Daten werden erkannt, gesperrt und gesetzlich verfolgt.
  3. Bewahren Sie Ihren Mitgliedsausweis sorgfältig auf und vermeiden Sie Knicke, Flecken, Löcher oder Nässe, insbesondere in der Nähe des QR-Codes. Im Falle einer Finanzkontrolle müssen Sie ihn vorweisen.
  4. Mit Ihrer Mitgliedschaft haben Sie direkten Zugang zum Park, ohne den Umweg über die Ticketschalter. Bei der Zufahrt zum Parkplatz müssen Sie Ihre Mitgliedschaft jedes Mal vorweisen, gleiches gilt für jeden Besuch im Vergnügungspark/Aquarium. Zusätzlich zum Einlesen des Mitgliedsausweises kann bei jeder Zufahrt zu dem Parkplatz oder bei jedem Eintritt in den/das Park/Aquarium Ihre Identität durch die Vorlage eines gültigen Ausweises mit Foto überprüft werden Der Zugang zum Parkplatz für Wohnmobile kann nur online im entsprechenden Bereich  gebucht werden und auf die ausgewiesenen Stellplätze beschränkt, die als WOHNMOBIL-Parkplätze und durch gelbe Bodenmarkierungen eindeutig markiert sind. Daher wird die Zufahrt nur solange gewährt, wie die oben genannten Parkplätze für Wohnmobile verfügbar sind. Darüber hinaus ist es Wohnmobil-Fahrern ausdrücklich untersagt, Abfälle und/oder Abwasser in den Einrichtungen von Gardaland (einschließlich des Parkplatzes) zu entsorgen sowie auf dem Parkplatz zu übernachten, zu lagern und zu picknicken. Weitere Informationen zur Zufahrt und zur Nutzung des Parkservices können in den Allgemeinen Parkvorschriften eingesehen werden.
  5. Während der Gültigkeitsdauer der Mitgliedschaft hat der Begünstigte unter Voraussetzung der Einhaltung der in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen und Limitationen Zugang zu den Parks. Im Falle einer vorzeitigen Schließung des Gardaland Parks und/oder des Gardaland SEA LIFE Aquariums aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die sich unserer Kontrolle entziehen (z.B. Erfüllung behördlicher Anordnungen und Vorschriften, gesetzliche Verbote), ist keine Rückerstattung und/oder Verlängerung der Gültigkeit vorgesehen.
  6. Um die gewährten Rabatte und Vergünstigungen nutzen zu können, ist es erforderlich, die Mitgliedschaft an den jeweiligen Verkaufsstellen vorzuweisen, bevor der Kassenbon ausgestellt wird.
  7. Um einen Hotelaufenthalt in den Hotels von Gardaland zu buchen, kann eine Ermäßigung auf den Zimmerpreis für Inhaber eines Mitgliedsausweises nur und ausschließlich durch die Buchung über den entsprechenden Link auf der dafür vorgesehenen Plattform geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass diese Ermäßigung nicht mit anderen, zum Zeitpunkt der Buchung bereits laufenden Aktionen kombiniert werden kann.
  8. Bei einem Notfall folgen Sie bitte den Anweisungen des Personals.
  9. Der Mitgliedsausweis ist nur dann gültig, wenn er von dem ausdrücklich darauf angegebenen Inhaber verwendet wird.
  10. Die Mitgliedschaft (einschließlich der darin enthaltenen Vorteile) ist personenbezogen und nicht auf andere Personen übertragbar. Im Falle einer unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung – z.B. Übertragung auf Dritte, auch wenn es sich um Familienmitglieder handelt – behält sich Gardaland das Recht vor, den Mitgliedsausweis zurückzuziehen und dem Inhaber den Zugang zum Park und zum Aquarium zu verweigern.
  11. Gardaland hat das Recht zur Stilllegung des Mitgliedsausweises, wenn er von einer Person verwendet wird, die nicht als der begünstigte Inhaber registriert ist, auch wenn eine solche Verwendung vom Käufer und/oder Begünstigten vorübergehend und unentgeltlich gestattet wurde. Es versteht sich, dass in diesem Fall der Käufer keinen Anspruch auf Rückerstattung und/oder Aussetzung der monatlichen Zahlung hat. Es liegt in der Verantwortung jedes Begünstigten, sicherzustellen, dass der Mitgliedsausweis an einem sicheren und für Dritte nicht zugänglichen Ort aufbewahrt wird.
  12. Nichtgebrauch, Diebstahl, Verlust oder andere Probleme, für die Gardaland keine Verantwortung trägt, berechtigen keinen Anspruch auf Rückerstattung und/oder Ausstellung eines Duplikats. Falls der Inhaber den Mitgliedsausweis vergessen hat, kann er eine lesbare Fotokopie/Foto davon auf seinem Handy vorzeigen. Falls der Inhaber nicht über die oben genannten Zugangsdaten verfügt, kann er den Park und das Aquarium mit einer Tageskarte zum Preis von je 10 € betreten. Die gezahlte Tageskarte wird nicht erstattet. In keinem dieser Fälle kann der Begünstigte die Vorteile seiner Mitgliedschaft nutzen.
  13. Bei Diebstahl oder Verlust kann der Inhaber des Mitgliedsausweises mit dem Formular „Erklärung anstelle der öffentlichen Beweisurkunde nach Art. 47 des Dekrets Nr. 445 des Präsidenten der Republik vom 28. Dezember 2000“ zum Preis von 20,00 € die Ausgabe eines neuen Ausweises beantragen.
  14. Bitte denken Sie daran, uns den Verlust und/oder den Diebstahl Ihres Mitgliedsausweises immer unverzüglich anhand einer Email an [email protected] zu melden.
  15. Inhaber eines Mitgliedsausweises zu sein bedeutet nicht, garantiert Zutritt zum Gardaland Park und/oder das Gardaland SEA LIFE zu haben. Die Leitung von Gardaland behält sich das Recht vor, den Eintritt aus irgendeinem in der Verordnung des Parks und des Aquariums vorgesehenen Grund nicht zu gewähren, einschließlich dem Erreichen der maximalen Kapazität der einzelnen Anlagen.
  16. Alle während der Saison hinzugefügten Veranstaltungen können die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr erfordern.
  17. Sofern nicht anders angegeben, ist die Mitgliedschaft nicht mit einer anderen laufenden Aktion kombinierbar.
  18. Die Mitgliedschaft kann nur an den Öffnungstagen von Gardaland Park, Gardaland SEA LIFE und der Hotelanlagen des Gardaland Resorts genutzt werden; die Öffnungszeiten können auf der Website gardaplace.shop eingesehen werden.
  19. Die Öffnungszeiten von Gardaland Park und Gardaland SEA LIFE sowie die Öffnungstage der Hotels im Gardaland Resort können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
  20. Gardaland behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit der in den Vorteilen enthaltenen Leistungen aus Wartungs-, Sicherheits- und/oder anderen betrieblichen Gründen zu ändern.
  21. In Bezug auf die Nutzung des Vorteils „Schnellzugang“ informiert Gardaland, dass die Nutzung der GARDALAND EXPRESS-App, die online in den Apple- und Android-Stores heruntergeladen werden kann, unbedingt erforderlich ist; der Link zum Download ist auch im Banner der offiziellen App von Gardaland zu finden.
  22. Kunden, die Mitglied sind, müssen auf die GARDALAND EXPRESS-Anwendung zugreifen, um Attraktionen auszuwählen, auf die sie mit dem vorhergesagten Vorteil für die gesamte Saison zugreifen möchten. Die Anzahl der Attraktionen, die Kunden mit dem „Schnellzugang“ nutzen können, wird im „Persönlichen Nutzerkonto“ zusammen mit allen im Zusammenhang mit der Membership vorgesehenen Vorteilen angezeigt.

Der Zugang zu jeder ausgewählten Attraktion wird über den „SALVATEMPO Gardaland Express“ möglich sein. Für Inhaber der Gardaland Club Membership und/oder der Gardaland Club Membership Plus, die nach dem 22.11.2023 abgeschlossen wurden, ist dieser Zugang bis zu maximal 3 (drei) Mal pro Tag zulässig.

Sobald die Auswahl der Attraktionen bestätigt wurde, kann sie während der laufenden Saison nicht mehr geändert werden, es sei denn, es handelt sich um außergewöhnliche Fälle, die zuvor überprüft und mit der Parkleitung vereinbart wurden, und gegen Zahlung von 10,00 € für jeden bereits erfolgten Zutritt zur falsch ausgewählten Attraktion. Änderungen bei der Auswahl der Attraktionen können nur am Ende der Monate November und Januar eines jeden Jahres ohne zusätzliche Kosten vorgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie in die Verordnung über die SCHNELLZUGÄNGE - GARDALAND EXPRESS/SINGLE RIDE. 

  1. Mit dem Gardaland Express/Single Ride, im Folgenden auch „Schnellzugang“ genannt, (zusätzlich zur regulären Eintrittskarte für den Vergnügungspark) haben Sie Zugang zu den Attraktionen des Gardaland Parks und können die Wartezeit in der Warteschlange begrenzen.
  2. Der Gardaland Express/Single Ride ist nur am Tag des Kaufs gültig, sofern nicht anders angegeben, oder im Falle eines Gardaland Express/Single Ride „mit offenem Datum“ oder im Falle eines Benefits, der mit bestimmten Arten von Abonnements/Gardaland Club verbunden ist.
  3. Der Schnellzugang ist streng persönlich, nicht übertragbar, nicht verkäuflich oder erstattungsfähig und kann nach dem Kauf nicht mehr geändert werden.
  4. Es kann vorkommen, dass aufgrund von Wartung, Stromausfall, besonders ungünstigen Wetterbedingungen oder betrieblichen Gründen eine oder mehrere Attraktionen nicht verfügbar sind. In all diesen Fällen gibt es keine Rückerstattungen und/oder Verlängerungen der Gültigkeit des gekauften Schnellzugangs.
  5. Im Falle einer nicht rechtmäßigen oder betrügerischen Nutzung (z. B. Weitergabe an Dritte, auch wenn es sich um Familienangehörige handelt) und nach eigenem Ermessen behält sich Gardaland das Recht vor, den erworbenen Gardaland Express/Single Ride zu stornieren und dem Inhaber desselben die Möglichkeit zu verweigern, ihn für den Zugang zu den Attraktionen zu verwenden, indem die Wartezeit  begrenzt wird. In all diesen Fällen gibt es keine Rückerstattung, der Kunde kann jedoch ein neues Ticket zum Schnellzugang kaufen.
  6. Die Nichtbenutzung, der Diebstahl, der mögliche Verlust oder die Verschlechterung des gekauften Schnellzugangs oder andere Probleme, die außerhalb der Verantwortung von Gardaland liegen, berechtigen nicht zu einer Rückerstattung und/oder zur Ausstellung eines Duplikats.
  7. Der Schnellzugang kann nur an den Öffnungstagen des Gardaland Parks auf der Website gardaplace.shop genutzt werden und kann auch online an den speziellen Ticketschaltern und an den Gardaland Express Points (mittelalterliche, Mammut-, West-, Jumanji - the Adventure-Bereich) erworben werden. Die tägliche Verfügbarkeit ist begrenzt.
  8. Für die Nutzung des Schnellzugangs ist die Verwendung der Anwendung „Gardaland Express“, die im Apple Store und im Google Play Store heruntergeladen werden kann, unbedingt erforderlich. Der Link zu den Stores zum Herunterladen der Anwendung befindet sich auch in der offiziellen App von Gardaland . Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Kompatibilität seines Geräts mit der Anwendung zu überprüfen.
  9. Kunden mit einem „Platinum“-Abonnement sowie Inhaber der Gardaland Club Membership und/oder der Gardaland Club Membership Plus, die ab dem 22.11.2023 unterzeichnet wurden, müssen über die Gardaland Express-App die Attraktionen auswählen, zu der sie während der gesamten Saison mit dem Schnellzugang Zutritt haben möchten. Sobald die Auswahl der Attraktionen bestätigt wurde, kann diese nicht mehr geändert werden. Der Zugang zu jeder ausgewählten Attraktion ist über den „Gardaland Express-ZEITSPARWEG“ bis zu dreimal täglich möglich.
  10. Kunden mit einem „Gold“-Abonnement müssen über die Gardaland Express-App die Attraktion auswählen, zu der sie anhand der inkludierten täglichen Auswahl Zugang erhalten. Sobald die Auswahl der Attraktion bestätigt wurde, kann diese am selbigen Tag nicht mehr geändert werden. Der Zugang zu jeder ausgewählten Attraktion ist über den „Gardaland Express-ZEITSPARWEG“ möglich.
  11. Die Auswahl der Attraktionen, wie in den Punkten 9 und 10 vorgesehen, kann nicht nachträglich geändert werden, es sei denn, es handelt sich um außergewöhnliche Fälle, die zuvor überprüft und mit der Parkleitung vereinbart wurden, und gegen Zahlung von 10,00 € für jeden bereits erfolgten Zutritt zur falsch ausgewählten Attraktion.
  12. Unabhängig vom vorteilhaften Ticket „Schnellzugang“, das man besitzt, wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Gardaland Express an den verschiedenen Attraktionen von der Verfügbarkeit abhängt, je nach Anzahl der Reservierungen in der Warteschlange „Gardaland Express-SCHNELLZUGANG“, um den Kungen einen stets optimalen Service zu gewährleisten. Für den Fall, dass die oben genannte Verfügbarkeit ausgeschöpft ist, muss abgewartet werden, bis wieder Plätze in der Warteschlange frei sind, damit die tatsächliche Wartezeit in der speziellen Schlange dem Service entspricht.
  13. Bei Problemen, Informationen und/oder Hilfebedürfnissen wenden Sie sich im Gardaland Park an die speziellen Ticketschalter und die Gardaland Express Points (mittelalterliche, Mammut-, West-, Jumanji - the Adventure-Bereich) oder schreiben Sie an [email protected].

ART. 1
Mit dem Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz schließt der Besucher mit Gardaland Srl einen Mietvertrag über eine temporäre Nutzung eines einzelnen Stellplatzes ab – gemäß den geltenden Tarifen und den allgemeinen Bestimmungen dieser Parkplatzordnung.

ART. 2
Das Parken des Fahrzeugs auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen ist am Tag des Besuchs gestattet, solange Parkplätze verfügbar sind, jedoch nur während der Öffnungszeiten des Parks. Daher ist das Übernachten auf dem Parkplatz verboten. Auch das Zelten und Picknicken sind auf dem Parkplatz nicht gestattet. Eine solche Nutzung gilt als unrechtmäßig und kann mit einer unanfechtbaren Entscheidung der Parkverwaltung geahndet werden, die den Nutzer des Parks verweist und die erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreift, auch unter Einschaltung der zuständigen Behörden.

ART. 3
Gardaland Srl stellt den Nutzern abgegrenzte Stellflächen zur Verfügung, ohne jedoch eine Verwahrungspflicht für das Fahrzeug, dessen Zubehör oder persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden, zu übernehmen. Gardaland Srl übernimmt keine Haftung für Diebstahl des Fahrzeugs, für dessen Beschädigung oder für die vorsätzliche Entwendung von Zubehör, persönlichen Gegenständen oder Gepäck, unabhängig von der Ursache des Schadens. Es ist in jedem Fall untersagt, in den abgestellten Fahrzeugen brennbare oder explosive Stoffe sowie Gegenstände aufzubewahren, deren Sichtbarkeit potenziell zu Diebstahl verleiten könnte.

ART. 4
Auf dem Parkplatzgelände ist ein umsichtiges Verhalten sowie eine gemäßigte Fahrgeschwindigkeit einzuhalten. Der Besucher hat die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie die von Gardaland aufgestellte horizontale und vertikale Beschilderung mit größtmöglicher Sorgfalt zu beachten.

ART. 5
Es ist verboten, Tiere unbeaufsichtigt in den Fahrzeugen zu lassen. Andernfalls wird das Unternehmen von Amts wegen die zuständige Behörde benachrichtigen.

ART. 6
Sofern zutreffend, berechtigt die Gebühr für das Parken in der Parkgarage, die vor Ort oder online auf der entsprechenden Seite erworben werden kann, zum Abstellen des Fahrzeugs auf den entsprechend gekennzeichneten oder vom Personal zugewiesenen Stellplätzen.

ART. 7
Der Fahrer ist verpflichtet, alle Vorsichtsmaßnahmen für die eigene Sicherheit und die Sicherheit Dritter zu treffen. Gardaland Srl weist darauf hin, dass das Parkplatzgelände sowie dessen unmittelbare Umgebung videoüberwacht werden.

ART. 8
Das Laufenlassen des Motors während des Parkens ist verboten.

ART. 9
Das Ticket kann nicht rückerstattet werden.

ART. 10
Für Fahrzeuge, die als „Wohnmobile“ eingestuft werden, gelten zusätzlich zu den übrigen Bestimmungen dieser Parkplatzordnung die folgenden ergänzenden Bedingungen:

  1. Der Stellplatz für Wohnmobile kann ausschließlich online im entsprechenden Bereich reserviert werden.
  2. Der Fahrer solcher Fahrzeuge darf ausschließlich die vom zuständigen Personal zugewiesenen Stellplätze nutzen, die als „CAMPER“-Stellplätze („WOHNMOBIL“-Stellplätze) gekennzeichnet und durch gelbe Bodenmarkierungen entsprechend ausgewiesen sind; diese Stellplätze stehen nur in begrenzter Anzahl im Parkplatzbereich zur Verfügung. Für Wohnmobile ist die Zufahrt zum Parkplatz nur solange gewährleistet, wie die dafür vorgesehenen Stellplätze verfügbar sind.
  3. Dem Fahrer ist es untersagt, Abfälle und/oder Abwasser in den Einrichtungen von Gardaland S.r.l., einschließlich der Parkplatzfläche, zu entsorgen;
  4. Auch für Fahrer von Wohnmobilen gilt – wie bereits in Artikel 2 dieser allgemeinen Bedingungen für alle Kraftfahrzeugführer festgelegt – ein ausdrückliches Verbot, auf dem Parkplatzgelände zu übernachten, zu lagern oder Picknicks abzuhalten.

Unter dem Begriff „Wohnmobil“ (auch als „Camper“ bezeichnet) versteht man Fahrzeuge mit einer speziellen Karosserie, die dauerhaft dafür ausgestattet sind, als Unterkunft für maximal 7 (sieben) Personen – einschließlich des Fahrers – zu dienen (Art. 54 Abs. 1 Buchst. m) der italienischen Straßenverkehrsordnung). Wohnmobile müssen nicht gezogen werden, da sie über einen eigenen Motor verfügen. Ausgenommen sind Lieferwagen, die nachträglich umgebaut wurden, um die Grundfunktionen eines Wohnmobils zu bieten.
Die gleiche Politik, die für Wohnmobile gilt, gilt auch für Lastkraftwagen.

ART. 11
Der Parkplatznutzer akzeptiert die vorgeschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle darin enthaltenen Klauseln. Im Falle der Nichtakzeptanz kann der Besucher den Parkplatz jederzeit und umgehend über die Ausfahrt verlassen. 

DER PARKPLATZ SCHLIESST EINE STUNDE NACH DER SCHLIESSZEIT DES PARKS  

ART. Nr. 1
Indem der Besucher sein Fahrzeug auf dem Parkplatz unserer Hotels abstellt, schließt er mit Gardaland Srl einen Vertrag über die vorübergehende Anmietung eines Bereichs ab, der die Verfügbarkeit und Nutzung eines einzelnen Stellplatzes gemäß den geltenden Tarifen und den allgemeinen Bedingungen dieser Verordnung zum Gegenstand hat.

ART. Nr. 2
Die Nutzung des Hotelparkplatzes ist ausschließlich gegen Zahlung der speziell angegebenen Tarife im entsprechenden Bereich der Website von Gardaland Srl gestattet. 
Der Parkplatz unserer Hotels ist für Besucher mit Behinderungen kostenlos zugänglich. Um kostenfreien Zugang zu erhalten, müssen diese Besucher das Ticket mit dem QR-Code zur Identifikation des Fahrzeugs am Eingang des Parkplatzes abholen und es zusammen mit dem Behindertenausweis an der Rezeption unserer Hotels abgeben.

ART. Nr. 3
Das Abstellen des Fahrzeugs in den dafür vorgesehenen Bereichen, für die eine Gebühr erhoben wird, ist Gästen der Hotels gestattet, solange die Parkplätze verfügbar sind, und zwar für die Dauer des Aufenthalts, beschränkt auf die Tage, an denen die Hotels geöffnet sind. Es ist daher untersagt, im Bereich des Parkplatzes zu übernachten. Am Parkplatz sind weder Biwak noch Picknick erlaubt.
Eine solche Nutzung gilt als unrechtmäßig und kann nach unanfechtbarem Ermessen der Geschäftsleitung mit dem Ausschluss des Nutzers und der Ergreifung der erforderlichen und angemessenen Maßnahmen, auch mit Hilfe der zuständigen Behörde, geahndet werden.

ART. Nr. 4
Gardaland Srl stellt den Nutzern abgegrenzte Bereiche zur Verfügung, deren Nutzung für das Unternehmen selbst keine Verpflichtung zur Bewachung des Fahrzeugs, seines Zubehörs und etwaiger im Fahrzeug zurückgelassener persönlicher Gegenstände beinhaltet.
Gardaland Srl haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs oder vorsätzliche Entwendung von Zubehör, persönlichen Gegenständen oder Gepäckstücken, die sich darin befinden, unabhängig von deren Ursache.
Es ist in jedem Fall verboten, in geparkten Fahrzeugen brennbare oder explosive Materialien oder Substanzen sowie Gegenstände aufzubewahren, deren Anblick einen möglichen Diebstahl anregen könnte.

ART. Nr. 5
Auf dem Parkplatz müssen ein vorsichtiges Verhalten und eine moderate Geschwindigkeit eingehalten werden. Der Besucher muss die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie die vom Unternehmen angebrachten Straßenmarkierungen und die Beschilderungen mit den entsprechenden Hinweisen mit größter Sorgfalt einhalten.

ART. Nr. 6
Es ist verboten, Tiere unbeaufsichtigt in den Fahrzeugen zu lassen. Andernfalls wird das Unternehmen die zuständige Behörde von Amts wegen informieren.

ART. Nr. 7
Die für das Parken erforderliche Gebühr ermöglicht das Abstellen des Fahrzeugs auf den markierten Flächen oder dort, wo es vom zuständigen Personal angegeben wird. 

ART. Nr. 8
Die Zahlung der Gebühr für das Parken ist vor Ort am Ende Ihres Aufenthalts in unseren Hotels erforderlich.  Bargeldzahlungen werden nicht akzeptiert. 
Um diese Zahlung vorzunehmen, müssen Sie am Eingang des Parkplatzes ein spezielles Ticket mit einem QR-Code zur Identifizierung Ihres Fahrzeugs abholen, es bis zum Ende Ihres Aufenthalts aufbewahren und am Ausgang validieren. Ohne Ticket ist es nicht möglich, den Parkplatz zu verlassen. 
Es liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Besuchers, das Ticket korrekt aufzubewahren. Gardaland Srl ist nicht verantwortlich für Verlust, Diebstahl oder Abhandenkommen des Tickets.

ART. Nr. 9
Der Fahrer ist verpflichtet, alle Vorsichtsmaßnahmen für die eigene Sicherheit und die Sicherheit Dritter zu ergreifen.
Gardaland Srl informiert, dass der Parkplatz und die unmittelbare Umgebung einer Videoüberwachung unterliegen.

ART. Nr. 10
Es ist verboten, den Motor während des Stillstands laufen zu lassen.

ART. Nr. 11
Das Ticket kann nicht rückerstattet werden.

ART. Nr. 12
Das Abstellen von Wohnmobilen auf dem Hotelparkplatz ist nur bei Aufenthalten in unseren Hotels erlaubt. Es ist dem Fahrer untersagt, Abfälle und/oder Abwasser in den Einrichtungen von Gardaland Srl, einschließlich auf der Parkfläche, zu entsorgen. Auch Fahrern von Wohnmobilen, wie es auch für die Fahrer aller Arten von Kraftfahrzeugen definiert ist, ist es ausdrücklich verboten, auf dem Parkplatz, in den Grünflächen, in jedem Außenbereich der Restaurants und/oder in den Déhors zu übernachten, zu biwakieren und zu picknicken. Unter dem Begriff „Camper“ (auch als „Wohnmobil“ bezeichnet) sind Fahrzeuge mit einer speziellen Karosserie zu verstehen, die dauerhaft für die Unterbringung von maximal 7 (sieben) Personen, einschließlich des Fahrers, ausgestattet sind (Art. 54, Abs. 1, Buchst. m, Straßenverkehrsordnung). Wohnmobile müssen nicht gezogen werden, da sie mit einem Motor ausgestattet sind. 
Die gleiche Behandlung wie für Wohnmobile gilt auch für Lastkraftwagen sowie für Lieferwagen, die so umgebaut wurden, dass sie die Grundfunktionen eines Wohnmobils erfüllen.

ART. Nr. 13
Der Nutzer des Parkplatzes akzeptiert die vorgeschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle darin enthaltenen Klauseln. Im Falle einer Nichtannahme kann der Besucher sich frei und unverzüglich zum Ausgang begeben.


Für weitere Informationen stehen Ihnen die Rezeption der Hotels und die Direktion zur Verfügung.


TARIFHINWEISE

Abonnement: 12,00 Euro - Gültigkeitsdauer 72 Stunden, wiederholter Zugang zu den Hotelparkplätzen während der Gültigkeitsdauer des Abonnements.

Stundentarif: 1,00 Euro/Stunde – die ersten 2 Stunden kostenloser Aufenthalt (Abrechnung ab der dritten Stunde bis – maximal 24,00 Euro). Das Parkticket berechtigt nicht zu wiederholten Einfahrten auf den Hotelparkplatz.

Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Social Media Repostings (im Folgenden „Bedingungen“) sorgfältig durch.

Indem Sie auf unsere direkt per DM erhaltene Nachricht mit „Ja“ antworten, in der wir Sie ausdrücklich um Ihre Erlaubnis bitten, Ihre Social-Media-Beiträge/Inhalte (im Folgenden „Inhalte“) zu verwenden, bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen in Bezug auf die Nutzung Ihrer Inhalte akzeptieren.

 

UNSERE DATEN

GARDALAND S.r.l.

C.F. und USt-IdNr. 05431170967

Via Derna, 4 - 37014 Castelnuovo del Garda (VR) - Italien

E-Mail: [email protected]

Zertifizierte E-Mail: [email protected]  

Gardaland S.r.l. ist Teil der Merlin Entertainments Limited Gruppe.

 

Lizenz
Unter diesen Bedingungen erteilen Sie Gardaland S.r.l. (im Folgenden auch als „Gardaland“ oder „wir“ bezeichnet), seinen Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Lizenznehmern, Subunternehmern, Beratern und Vertretern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Merlin Entertainments Limited (Handelsregisternummer: 08700412), die Lizenz zur Nutzung der Inhalte (einschließlich Fotografien, Avataren, Audio- und Videomaterialien sowie anderer Multimedia-Inhalte), die Ihnen gehören, in jeglicher Form und auf jedem Medium. Die Lizenz wird ausschließlich erteilt, wenn Sie auf die direkt per DM über das TikTok-Profil von Gardaland® erhaltene Nachricht mit „Ja“ antworten, in der wir Sie fragen, ob wir den jeweiligen Inhalt verwenden dürfen.

Dauer der Lizenz
Die Lizenz beginnt an dem Tag, an dem Sie diese Bedingungen akzeptieren, indem Sie auf die oben genannte Nachricht, die Sie per DM vom TikTok-Profil von Gardaland erhalten haben, mit „Ja“ antworten und der Nutzung Ihrer Inhalte durch Gardaland zustimmen.

Erteilung der Lizenz
Indem Sie diesen Bedingungen zustimmen, erteilen Sie Gardaland die Lizenzrechte, Inhalte oder Auszüge der Inhalte zu nutzen, zu kopieren, zu reproduzieren, zu verbreiten, zu bearbeiten, zu übertragen, zu veröffentlichen, zu überarbeiten und daraus abgeleitete Werke zu erstellen, und zwar auf dem mit Gardaland verbundenen Social-Media-Kanal TikTok, in jedem Format und für jegliche Zwecke der Förderung der mit Gardaland verbundenen Dienstleistungen oder kommerziellen Aktivitäten (z. B. Werbeanzeigen sowie Marketing- und Werbematerialien) (nachfolgend werden die oben genannten Rechte als „Lizenzrechte“ bezeichnet). Die Lizenz unterliegt keinen Bedingungen, weder zeitlichen noch territorialen Beschränkungen, wird nicht exklusiv gewährt, ist vollständig übertragbar und abtretbar und ist lizenzgebührenfrei.

Ihre Rechte an den Inhalten
Auch wenn Sie uns die Lizenzrechte gewähren, behalten Sie alle Rechte an den Inhalten, und nichts in diesen Bedingungen kann als Übertragung des Eigentums an den Inhalten an Gardaland® angesehen werden.

Außerdem stimmen Sie zu, dass Gardaland die Inhalte nach eigenem Ermessen nutzen darf und nicht verpflichtet ist, die Inhalte oder Auszüge daraus zu verwenden, zu kopieren, zu reproduzieren, zu verbreiten, zu bearbeiten, zu übertragen, zu veröffentlichen oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen.

 

Garantien
Indem Sie uns die Lizenzrechte gewähren, garantieren Sie:

●        dass Sie Inhaber aller erforderlichen Rechte sind, um Gardaland die oben genannten Lizenzrechte gewähren zu können;

●        dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte und andere Eigentumsrechte, Urheberrechte, Datenschutzrechte und Veröffentlichungsrechte);

●        dass Sie alle relevanten Zustimmungen, Freigaben und Ausnahmen erhalten haben, um die öffentliche Verbreitung der Inhalte zu ermöglichen.

 

Übertragung der Lizenzrechte
Im Rahmen dieser Bedingungen können wir die Lizenzrechte und die damit verbundenen Verpflichtungen an eine andere Organisation der Merlin Entertainments Group Limited übertragen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem italienischen Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, ist ausschließlich das Gericht Ihres Wohnsitzes oder Ihres Domizils zuständig, sofern sich dieses auf italienischem Staatsgebiet befindet.

Zustimmung
Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen haben Sie jederzeit das Recht, Ihre Zustimmung zur Nutzung Ihrer Inhalte mit zukünftiger Wirkung zu widerrufen. Wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen möchten, können Sie sich an die folgende E-Mail-Adresse wenden: [email protected]

 Bitte beachten Sie außerdem, dass dies nur die Verwendung von Material betrifft, in dem Sie erkennbar sind oder das auf andere Weise Ihre personenbezogenen Daten enthält. Der Widerruf der Einwilligung hat keine Auswirkungen auf die Übertragung der Nutzungsrechte gemäß dem Urheberrecht.

 

Datenschutz und Kontakte
Mit der Annahme dieser Bedingungen stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Gardaland® zu, das Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden nationalen und internationalen Datenschutzgesetzen verarbeitet.

Weitere Informationen darüber, wie wir den Schutz Ihrer Daten gewährleisten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website veröffentlicht ist.

Bei datenschutzrechtlichen Fragen zu diesen Bedingungen, einschließlich Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Person, wie z. B. Widerruf der Einwilligung, können Sie eine E-Mail an eine der folgenden Adressen senden: [email protected] und/oder [email protected] oder das folgende Formular ausfüllen und absenden, das in Englisch, Italienisch und Deutsch verfügbar ist (die Sprache kann oben rechts ausgewählt werden).

 

ANWENDUNGSBEREICH

Die Gesellschaft Gardaland S.r.l. (im Folgenden der Einfachheit halber „Gardaland“) bietet auf der entsprechenden Seite ihrer Website gardaplace.shop die Möglichkeit, nicht personengebundene Prepaid-Geschenkkarten (im Folgenden „Geschenkkarten“) zu erwerben, die von Gardaland für seine Kunden gemäß den nachstehend beschriebenen Bedingungen erstellt wurden.

Sowohl der Kauf als auch die Nutzung einer Geschenkkarte setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend auch „Bedingungen“ genannt) voraus.

Gardaland behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und auch ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, diese regelmäßig zu überprüfen, um etwaige Änderungen zu erkennen. In jedem Fall gelten für jeden Kauf die Bedingungen, die der Nutzer zum Zeitpunkt der Bestätigung akzeptiert hat.

Sie erklären, dass Sie voll geschäftsfähig sind und auf der hierfür vorgesehenen, nachstehend angegebenen Seite der Gardaland-Website gemäß den vorliegenden Bedingungen einen Kaufvertrag über eine Geschenkkarte abschließen. Gardaland ist in keinem Fall verpflichtet, die Handlungsfähigkeit der Nutzer zu überprüfen.

Die vorliegenden Bedingungen regeln nicht den Verkauf anderer Dienstleistungen und/oder Produkte, die von Gardaland in den eigenen Verkaufsstellen oder auf der eigenen Website angeboten werden, einschließlich der von Dritten angebotenen Dienstleistungen und Produkte, die gegebenenfalls über Links, Banner oder andere Hyperlinks auf der Website abgerufen werden können. Bevor Sie mit solchen Anbietern Geschäfte tätigen, müssen Sie deren Verkaufsbedingungen einsehen. Gardaland ist nicht für die Erbringung von Dienstleistungen und/oder den Verkauf von Produkten durch diese Parteien verantwortlich. Auf den Websites, die über solche Links besucht werden können, führt Gardaland keine Kontrolle und/oder Überwachung durch. Gardaland ist daher weder für den Inhalt dieser Seiten noch für etwaige Fehler und/oder Auslassungen und/oder Gesetzesverstöße seitens dieser Seiten verantwortlich.

UNSERE DATEN

Die folgenden Bedingungen regeln den Verkauf von Geschenkkarten, die an den nachstehend genannten Verkaufsstellen des Unternehmens angeboten werden:

GARDALAND S.r.l.
C.F. und USt-IdNr. 05431170967
Via Derna, 4 - 37014 Castelnuovo del Garda (VR) - Italy
E-Mail: [email protected]
Zertifizierte E-Mail (PEC): [email protected] 


ABLAUF DES KAUFS

Die Geschenkkarte kann auf der entsprechenden Seite der Gardaland-Website gardaplace.shop (im Folgenden auch „Website“) erworben werden. Unter dem Begriff „Geschenkkarte” versteht man eine aufladbare Prepaid-Karte auf Inhaberbasis, die ausschließlich für private und nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt ist. Es handelt sich um eine nicht personengebundene Prepaid-Karte, die von Gardaland für seine Kunden herausgegeben wurde und ausschließlich für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden kann, die in den im folgenden Abschnitt „Nutzungsbedingungen und Gültigkeit“ genannten Verkaufsstellen angeboten werden.

Die Geschenkkarten entsprechen den in Italien zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Wenn Sie auf der Website eine Bestellung aufgeben, können Sie eine oder mehrere Geschenkkarten erwerben, die durch Zahlung des entsprechenden Betrags mittels der nachfolgend beschriebenen Zahlungsmethoden aktiviert werden.

Indem Sie auf der Website eine Bestellung aufgeben, bestätigen Sie, dass Sie das 18. (achtzehnte) Lebensjahr vollendet haben.

Um mit dem Kauf der Geschenkkarte fortfahren zu können, müssen Sie die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelesen und akzeptiert haben. Ohne Ihre Zustimmung zu den vorliegenden Bedingungen ist ein Fortfahren mit dem Kauf nicht möglich.

Nach dem Kauf erhalten Sie per E-Mail einen Beleg, auf dem der Betrag der erworbenen Geschenkkarte ausgewiesen ist. Nach Eingang des Zahlungsnachweises ist die Geschenkkarte aktiviert und einsatzbereit.

Der Kauf auf der Website ist Nutzern gestattet, die als Verbraucher gelten (im Folgenden „Nutzer“ und/oder „Verbraucher“ und/oder „Kunden“). Gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a) des Verbraucherschutzgesetzes gilt als Verbraucher jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht im Zusammenhang mit einer gegebenenfalls ausgeübten unternehmerischen, gewerblichen, beruflichen oder handwerklichen Tätigkeit stehen.

Der Kauf ist nur nach vorheriger Registrierung auf der Website möglich.

Registrierung auf der Website

Um sich auf der Website zu registrieren, müssen Sie ein Konto anlegen, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen und Ihren Vor- und Nachnamen, eine gültige E-Mail-Adresse sowie ein Passwort angeben. Anschließend wird der Zugangslink an die E-Mail-Adresse gesandt, die Sie angegeben haben. Innerhalb Ihres persönlichen Bereichs (nachfolgend „Account“) können Sie anschließend die weiteren für Einkäufe auf der Website erforderlichen Daten eingeben, wie etwa Ihre Telefonnummer sowie Ihre Rechnungs- und Lieferadressen. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden in die Gardaland-Datenbank aufgenommen, um Ihre Bestellung zu bearbeiten und künftige Käufe über die Website zu erleichtern. Die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des nachfolgenden Abschnitts „Datenschutz“ verarbeitet.

Die Registrierung auf der Website durch die Erstellung eines Accounts ermöglicht es Ihnen unter anderem, Ihre persönlichen Daten zu verwalten und jederzeit zu aktualisieren sowie auf alle Informationen zu Ihren Bestellungen zuzugreifen.

Der Kunde ist verpflichtet, Gardaland bei Verdacht oder Kenntnis einer unzulässigen Nutzung oder unbefugter Verbreitung der Zugangsdaten zum Mein-Konto-Bereich unverzüglich zu informieren.

Der auf der Website registrierte Nutzer versichert, dass die von ihm angegebenen personenbezogenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind, und verpflichtet sich, Gardaland von jeglichen Schäden, Schadensersatzansprüchen und/oder Sanktionen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einem Verstoß des Nutzers gegen die Regeln zur Registrierung auf der Website oder zur Aufbewahrung der Registrierungsdaten und/oder aus der Angabe falscher, unvollständiger oder anderweitig unrichtiger personenbezogener Daten, unbeschadet des Rechts von Gardaland, das Benutzerkonto zu sperren.

Schritte zum Kauf von Geschenkkarten

  1. Zugriff auf die Website und Registrierung. Für die Registrierung ist die Verifizierung Ihrer Identität mittels eines per SMS versandten OTP (One-Time-Passworts) an die von Ihnen angegebene Mobilfunknummer erforderlich. Falls Sie bereits auf der Website registriert sind, genügt es, sich einfach über die Login-Funktion anzumelden und Ihre Zugangsdaten einzugeben.
  2. Wählen Sie die Geschenkkarte aus, die Sie dem Warenkorb hinzufügen möchten. Wie auf der Produktseite der Geschenkkarten angegeben, bestätigen Sie durch Hinzufügen der Geschenkkarten in den Warenkorb und Fortsetzen des Bestellvorgangs, dass Sie die vorliegenden Bedingungen gelesen und akzeptiert haben;
  3. Ausfüllen des Bestellformulars (im Folgenden „Bestellung“), indem Sie die vom System angeforderten Daten eingeben. Sollte das System etwaige Fehler aufgrund nicht ausgefüllter Pflichtfelder im Formular feststellen, wird es Sie automatisch darauf hinweisen;
  4. Anzeige der Bestellübersicht mit detaillierten Preisangaben, Details zu jeder erworbenen Geschenkkarte, den Kundendaten, der gewählten Zahlungsart sowie einer Zusammenfassung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen bzw. dem Link, über den diese eingesehen und ausgedruckt werden können. Auf diese Weise können Sie die Details Ihrer Bestellung prüfen und etwaige Fehler vor der Bestätigung bzw. dem Absenden der Bestellung korrigieren;
  5. Überprüfung der Angaben in der Bestellübersicht und deren Bestätigung;
  6. Eingabe der Zahlungsdaten. Die Käufe können mit den in den vorliegenden Geschäftsbedingungen in dem betreffenden Abschnitt ausdrücklich vorgesehenen Zahlungsmethoden bezahlt werden. Insbesondere bei Zahlungen per Kredit- oder Debitkarte erfolgt die Abbuchung online, d. h. in Echtzeit über die Zahlungsplattform des zuständigen Bankinstituts, nachdem die Richtigkeit der vom Nutzer übermittelten Daten überprüft wurde;
  7. Bestätigung Ihrer Bestellung. Mit der Bestätigung Ihrer Bestellung erklären Sie stillschweigend, den Inhalt und die Bedingungen der betreffenden Bestellung bewusst akzeptiert zu haben, nämlich: die Preise, das Volumen, die Merkmale, die Mengen sowie die Nutzungsmodalitäten der zum Verkauf angebotenen und von Ihnen bestellten Geschenkkarte. Nach dem Absenden Ihrer Bestellung können Sie diese nicht mehr stornieren. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice, um etwaige Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung zu klären. In jedem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wie nachstehend beschrieben;
  8. Zusammen mit der Bestellbestätigung erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail mit der Bestätigung der erfolgreichen Zahlung sowie eine Zusammenfassung des getätigten Kaufs, die einen Link enthält, über den die gekauften Geschenkkarten im PDF-Format heruntergeladen werden können. Die Geschenkkarten können unter keinen Umständen und in keiner Weise dupliziert werden;
    Das Ausbleiben des Empfangs einer solchen Nachricht kann auf ein vorübergehendes Netzwerkkommunikationsproblem oder einen Fehler des Kunden bei der Angabe der E-Mail-Adresse zurückzuführen sein. In beiden Fällen empfiehlt Gardaland dem Kunden, sich unter den am Ende dieser Bedingungen angegebenen Kontaktdaten an den Kundendienst zu wenden. 
    Der Verkauf kommt erst dann endgültig zustande, wenn Gardaland die Bestellung angenommen und diese durch die Zusendung der Auftragsbestätigung und der E-Mail mit den Geschenkkarten an den Kunden bestätigt hat. Gardaland ist berechtigt, den vollen Bestellpreis ab dem Zeitpunkt der Bestellbestätigung einzuziehen.

Gardaland empfiehlt dem Kunden, die erhaltene E-Mail ausgedruckt oder elektronisch aufzubewahren. Mit der Bearbeitung Ihrer Bestellung akzeptieren Sie, dass die oben genannten E-Mails an die E-Mail-Adresse gesendet werden, die Sie beim Kauf und/oder bei der Registrierung Ihres Kundenkontos angegeben haben. Gardaland kann nicht haftbar gemacht werden, wenn eine ungültige E-Mail-Adresse angegeben wurde und/oder die E-Mail mit der Bestellbestätigung aus Gründen, die Gardaland nicht direkt zuzuschreiben sind, nicht empfangen wurde. In diesem Fall wird der Verkauf als endgültig betrachtet.

Der Kunde kann jedoch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen (siehe den entsprechenden Abschnitt „Widerruf“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

In jedem Fall müssen Sie Ihre persönlichen Daten korrekt angeben, um Probleme beim Versand der gekauften Artikel zu vermeiden.

WERT DER GESCHENKKARTE UND ZAHLUNGSARTEN

Preise

Die Preise auf der Website sind in Euro angegeben und enthalten die Mehrwertsteuer (MwSt.).

Auf der Website können Sie Geschenkkarten zu folgenden Beträgen erwerben:

  • 25 € (fünfundzwanzig/00 Euro)
  • 50 € (fünfzig/00 Euro)
  • 100 € (einhundert/00 Euro)

Zahlungsmethode

Bei Gardaland können Sie mit folgenden Zahlungsarten bezahlen:

PayPal, Apple Pay, Google Pay;
Kreditkarten: Mastercard, Maestro, Visa, Visa Pay, Amex, JCB, UnionPay.

Die Abbuchung des geschuldeten Gesamtbetrags erfolgt online in Echtzeit zum Zeitpunkt der Übermittlung Ihrer Bestellung mit Abschluss des Zahlungsvorgangs, nachdem die Autorisierung durch das zuständige Kreditinstitut im Anschluss an die Prüfung der Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten erteilt wurde. Bei Ablehnung der Zahlungsermächtigung kann Gardaland die Geschenkkarte nicht zustellen und haftet gegebenenfalls nicht für Verzögerungen oder eventuelle fehlende Zustellungen.

Abbuchung und Sicherheitsverfahren bei Zahlungen

Die Abbuchung erfolgt erst nachdem die Angaben der zur Zahlung verwendeten Karte überprüft wurden und der Aussteller der vom Kunden verwendeten Zahlungskarte die Abbuchungsermächtigung erteilt hat.

In Anwendung der Richtlinie (EU) 2015/2366/ (EU) über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD2) wird der Nutzer darüber informiert, dass er zum Abschluss des Kaufvorgangs die Authentifizierungskriterien erfüllen muss, die von dem mit der Abwicklung des Online-Zahlungsvorgangs beauftragten Zahlungsinstitut verlangt werden. Die Authentifizierungskriterien beziehen sich auf die Identität des Nutzers (um dieses Kriterium zu erfüllen, muss der Nutzer zum Zeitpunkt des Kaufvorgangs auf der Website registriert sein) und die kontextbezogene Kenntnis des vom Zahlungsinstitut übermittelten Authentifizierungscodes (starke Kundenauthentifizierung). Die Nichteinhaltung des oben beschriebenen Verfahrens kann dazu führen, dass der Kauf nicht abgeschlossen werden kann.

Die vertraulichen Daten der Zahlungskarten (Kartennummer, Inhaber, Ablaufdatum, Sicherheitscode) werden verschlüsselt und direkt an den Zahlungsmanager übermittelt, ohne die von Gardaland verwendeten Server zu passieren. Gardaland hat daher niemals Zugriff auf die Daten Ihrer Zahlungskarte, die Sie für den Kauf einer Geschenkkarte verwenden, und speichert diese auch nicht.

Die Abbuchung erfolgt mit Absenden Ihrer Bestellung.

Gardaland behält sich in jedem Fall das Recht vor, nach eigenem Ermessen und zu jedem beliebigen Zeitpunkt die Bestellung/Ausstellung einer Geschenkkarte auszusetzen oder zu stornieren, wenn der Kunde einen geschuldeten Betrag nicht oder nur teilweise bezahlt, wenn er in Zahlungsverzug gerät oder wenn es sich um Betrug oder Betrugsversuche durch die Nutzung der Website handelt, auch in Bezug auf frühere Bestellungen.

Gardaland behält sich zudem das Recht vor, bei jeder mit Kreditkarte vorgenommenen Zahlung eine Kopie Ihres Personalausweises sowie alle weiteren zur Identifizierung erforderlichen Angaben zu Ihrer Identität anzufordern, um die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der über die Website abgewickelten Transaktionen zu gewährleisten.

Im Rahmen der Bekämpfung von Internetbetrug können Informationen über die Bestellungen des Kunden an gesetzlich zugelassene oder von Gardaland benannte Dritte übermittelt werden, und zwar ausschließlich zum Zweck der Überprüfung der Identität des Kunden, der Gültigkeit der Bestellung, der verwendeten Zahlungsmethode und der Zustellung. Als zusätzliche Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit des Zahlungssystems und als Beitrag zur Betrugsbekämpfung im Internet behält sich Gardaland das Recht vor, die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten zu überprüfen und die Maßnahmen zu ergreifen, die Gardaland für angemessen hält (einschließlich der Stornierung der Bestellung), damit die gekaufte Ware gemäß den in der Bestellung angegebenen Daten geliefert wird.

Gardaland wird die Geschenkkarte erst nach Erhalt der Bestätigung der Zahlungsermächtigung oder nach Gutschrift des fälligen Betrags ausstellen. Der Kaufvertrag ist auflösend bedingt: Wird der fällige Betrag nicht bezahlt, wird die Bestellung storniert.

Das Verlustrisiko und das Eigentum an der Geschenkkarte gehen zum Zeitpunkt der Übergabe der Geschenkkarte auf den Käufer über. Gardaland übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder unbefugte Nutzung der Geschenkkarte durch den Kunden.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND GÜLTIGKEIT

Die Geschenkkarte ist nicht personengebunden. Daher kann sie vom Käufer für persönliche Einkäufe genutzt oder an Dritte verschenkt werden.

Die Geschenkkarte kann ausschließlich für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, die in den Verkaufsstellen „Adventure Store“, „Camelot Shop“ und „Lego Shop“ im Gardaland-Park angeboten werden.

Die Geschenkkarte kann nicht für den Kauf von Eintrittskarten, Abonnements oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Hotelaufenthalt verwendet werden. Sie darf weder weiterverkauft noch in Bargeld umgetauscht werden, und bei teilweiser Einlösung des Betrags kann kein Restbetrag zurückerstattet werden.

Die Geschenkkarte kann nicht zum Kauf weiterer Geschenkkarten verwendet werden.

Wenn die Geschenkkarte in den teilnehmenden Verkaufsstellen genutzt wird, muss sie vorgelegt werden.

Die Geschenkkarte ist auf den Inhaber ausgestellt, daher reicht es aus, sie vorzulegen, um sie nutzen zu können;

Bei Verlust oder Diebstahl erfolgt weder Ersatz noch Erstattung. Da für die Funktionsweise die Erkennung

des entsprechenden Codes erforderlich ist, gilt Folgendes: Sollte die Karte so beschädigt sein, dass der ihr zugeordnete Nutzungscode unlesbar ist, und der Inhaber nicht in der Lage ist, diesen auf andere Weise zu ermitteln, ist sie nicht mehr verwendbar und wird weder ersetzt noch erstattet.

Die Geschenkkarte kann unabhängig vom Betrag zum Kauf von Dienstleistungen verwendet werden. Übersteigt der Gesamtbetrag Ihrer Bestellung den Wert der Geschenkkarte, ist die Differenz mit einer von Gardaland akzeptierten Zahlungsart zu begleichen. Sollte der Bestellbetrag unter dem Wert der Geschenkkarte liegen, können Sie das Restguthaben bis zum Ablauf der Geschenkkarte für weitere Einkäufe nutzen.

Die Geschenkkarte kann ausschließlich während der Öffnungssaison des Parks eingelöst werden, in der sie erworben wurde (einschließlich des Zeitraums „Magic Winter“). Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Geschenkkarte und endet mit dem Abschlussdatum der oben definierten Saison. Nach Ablauf dieser Frist erlischt Ihr Nutzungsrecht endgültig.

Für die von Gardaland ausgestellten Geschenkkarten, die nicht innerhalb der nachstehend definierten Frist verwendet wurden, wird keine Rückerstattung gewährt.

Sollte Gardaland feststellen, dass eine in betrügerischer Weise erstellte oder erlangte Geschenkkarte für Einkäufe in den Verkaufsstellen des Parks verwendet wird, behält sich Gardaland das Recht vor, den Kauf zu untersagen und den Kaufbetrag über alternative Zahlungsmethoden abzubuchen.

Sollte der auf der Geschenkkarte angegebene Code nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an Gardaland gemäß den am Ende der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen beschriebenen Modalitäten.

WIDERRUF

Gemäß Artikel 52 des Verbraucherschutzgesetzes hat der Kunde das Recht, innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Kalendertagen (im Folgenden „Widerrufsfrist“) ab dem Kaufdatum der Geschenkkarten ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag für diese Geschenkkarten zurückzutreten.

Dies vorausgeschickt, müssen Sie zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts Gardaland Ihre Entscheidung, vom Vertrag zurückzutreten, durch eine ausdrückliche Erklärung mitteilen und diese vor Ablauf der Widerrufsfrist per E-Mail an die Adresse [email protected] oder per zertifizierte E-Mail an die Adresse [email protected] senden.

Bitte beachten Sie, dass die Beweislast für die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist bei Ihnen liegt.

Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben, werden die Codes der gekauften Geschenkkarten gesperrt und Sie können die Geschenkkarten nicht mehr einlösen.

Wenn die Geschenkkarten bereits – auch nur teilweise – genutzt wurden und/oder der Widerruf nicht gemäß den geltenden Rechtsvorschriften ausgeübt wurde, führt dies nicht zur Auflösung des Vertrags und begründet folglich keinen Anspruch auf Erstattung. Gardaland wird Sie innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Eingang Ihres Rücktrittsantrags über dessen Ablehnung informieren. In diesem Fall bleiben die Geschenkkarten gültig und können von Ihnen in den oben genannten Verkaufsstellen innerhalb von Gardaland eingelöst werden.

Folgen der Ausübung des Widerrufsrechts

Üben Sie Ihr Widerrufsrecht gemäß diesem Artikel aus, wird Gardaland den geschuldeten Gesamtbetrag ohne unangemessene Verzögerung und in jedem Fall spätestens innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab dem Datum des Eingangs Ihrer Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags erstatten. Die Rückerstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das für die ursprüngliche Transaktion verwendet wurde, es sei denn, Sie haben ausdrücklich etwas anderes veranlasst. In jedem Fall entstehen Ihnen durch die Rückerstattung keinerlei Kosten.

Im Falle eines Teilwiderrufs bei mehreren Bestellungen wird der Betrag der zu erstattenden Versandkosten proportional zum Wert der vom Widerruf betroffenen Geschenkkarten berechnet.

DATENSCHUTZ

Gardaland erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Abwicklung des Kaufvorgangs und der Ausstellung der Geschenkkarte. Das Bestellformular, das für den Kauf der Geschenkkarten erforderlich ist, wird von Gardaland ausschließlich zum Zweck des ordnungsgemäßen Abschlusses des Kaufvorgangs erfasst; es wird jedoch nicht in einer Datenbank gespeichert, es sei denn, der Kunde hat beim Kauf seine Einwilligung zur Datenverarbeitung zu Marketingzwecken erteilt. In diesem Fall speichert Gardaland Informationen zu den erworbenen Geschenkkarten, zur Menge und zum gezahlten Preis. Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden finden Sie in der Datenschutzerklärung , die auf der Website von Gardaland veröffentlicht ist.

VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich, den Preis für die erworbene(n) Geschenkkarte(n) innerhalb der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegten Fristen und auf die dort angegebene Weise zu bezahlen.

Sie verpflichten sich, die Ihnen ausgehändigte(n) Geschenkkarte(n) aufzubewahren.

GEISTIGES EIGENTUM

Sämtliche Marken, ob bildlich oder nicht bildlich, einschließlich der Marke „Gardaland“, ebenso wie Bilder, Illustrationen, Logos und alle sonstigen Inhalte auf den Geschenkkarten und auf der Website von Gardaland, auf der diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen veröffentlicht sind, stehen im ausschließlichen Eigentum von Gardaland und/oder den jeweiligen Inhabern der daran bestehenden geistigen Eigentumsrechte.

Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung, Änderung oder Nutzung dieser Marken, Illustrationen, Bilder und Logos oder anderer Inhalte, aus welchem Grund und mit welchen Mitteln auch immer, ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Gardaland und/oder der jeweiligen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte strengstens untersagt.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen aufgrund einer Gesetzesänderung oder eines Urteils einer zuständigen Justizbehörde für ungültig oder unwirksam erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Verzicht

Die Tatsache, dass eine der Parteien gegenüber der anderen keine Verletzung einer der in diesen Bedingungen enthaltenen Verpflichtungen geltend macht, kann nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung für die Zukunft ausgelegt werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen dem italienischen Recht. Alle Streitigkeiten in Bezug auf die Gültigkeit, die Auslegung, die Erfüllung oder die Beendigung der vorliegenden Bedingungen unterliegen in Ermangelung einer anderslautenden Einigung der Zuständigkeit der je nach Wohnsitz oder Domizil des Kunden, wenn dieser sich in Italien befindet, zuständigen italienischen Gerichte.

Gemäß Artikel 141-sexies Absatz 3 des Verbraucherschutzgesetzes informiert Gardaland den Kunden, für den Fall, dass er sich mit einer Beschwerde direkt an Gardaland gewandt hat und keine gütliche Einigung erzielt werden konnte, über die Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung der entstandenen Streitigkeit im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus einem auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen geschlossenen Vertrag vor einer oder mehreren Stellen der alternativen Streitbeilegung (ADR-Stellen, wie in Artikel 141-bis ff. Verbraucherschutzgesetz angegeben).

Der Kunde, der als Verbraucher im Sinne von Art. 3 Absatz 1 Buchstabe a) des Verbraucherschutzgesetzes gilt, hat außerdem die Möglichkeit, etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf ohne Anrufung der Gerichte über die Online-Streitbeilegungsplattform zu lösen, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ verfügbar ist.

Das Recht des Kunden, vor den zuständigen ordentlichen Gerichten Klage zu erheben, bleibt unabhängig vom Ergebnis der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verbraucherbeziehungen durch Inanspruchnahme der Verfahren gemäß Teil V Titel II-bis des Verbraucherschutzgesetzes unberührt.

Der Kunde mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Italien kann bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung, Ausführung und Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch auf das durch die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Rates vom 11. Juli 2007 eingeführte europäische Verfahren für geringfügige Forderungen zugreifen, sofern der Streitwert ohne Zinsen, Rechte und Aufwendungen den Betrag von 5.000,00 Euro nicht übersteigt. Der Wortlaut der Verordnung kann unter www.eur-lex.europa.eu abgerufen werden.

KONTAKT

Es besteht die Möglichkeit, Informationen anzufordern, Mitteilungen und/oder Vorschläge zu übermitteln, um Unterstützung zu bitten oder Beschwerden einzureichen bei Gardaland:

  • per E-Mail an die Adresse: [email protected]
  • per zertifizierter E-Mail (PEC), an die Adresse: [email protected]
  • per Einschreiben mit Rückantwort an folgende Adresse: Gardaland S.r.l., Via Derna 4, 37014 Castelnuovo del Garda (VR).

Gardaland beantwortet eingereichte Beschwerden innerhalb von fünf (5) Tagen nach deren Eingang.

Stand: 03.08.2026

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